Haushaltshilfe
Unterstützung nach Krankheit oder bei Schwangerschaft
Haushaltshilfe - Ihr Anspruch
Einkaufen, Staubsaugen, Wäsche waschen oder die Kinder in die Kita bringen. Kann ein gesetzlich Krankenversicherter seinen Haushalt wegen einer schweren Erkrankung vorübergehend nicht selbst führen und es gibt niemandem, der das für ihn übernimmt, trägt die Krankenkasse in bestimmten Fällen die Kosten einer Haushaltshilfe.
Ihr Anliegen:
Haushaltshilfe für Schwangere
und nach Geburt
Die Schwangerschaft ist für die meisten werdenden Eltern eine wahre Freude. Ein neues Leben wächst heran, doch mit fortschreitender Schwangerschaft können die körperlichen Einschränkungen zunehmen.
Oftmals können schwangere Frauen ihre täglichen Hausarbeiten auf Grund der Schwangerschaft daher nicht mehr vollumfassend selbstständig ausüben. Das ist jedoch keinerlei Problem!
Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf Unterstützung im Haushalt und Alltag in der Schwangerschaft und nach der Entbindung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen diese nicht mehr ausführen können.
Beispiele für die Haushaltshilfe nach und während der Schwangerschaft
Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe
Sie müssen ins Krankenhaus oder in eine Tagesklinik
Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig
Sie haben frühzeitige Wehen
Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt / deutet auf eine Frühgeburt hin
Was ist zu tun?
Alles was Sie brauchen, ist eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach §24h SGB V. Sprechen Sie einfach Ihren behandelnden Arzt auf eine „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“ an. Die auf Grund Ihrer gesundheitlichen Probleme resultierenden Beeinträchtigungen müssen dabei klar ersichtlich sein. Achten Sie darauf, dass der Arzt in seiner Bescheinigung den Umfang und die Dauer der Hilfeleistung mit angibt.
Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder nach Operationen
Sie können Ihre täglichen Hausarbeiten aufgrund schwerer Krankheit oder nach einer Krankenhausbehandlung nicht mehr alleine bestreiten? Kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Wir sind für Sie da!
Beispiele für den Einsatz der Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder nach einer Operation:
Bandscheibenvorfall
Knochenbrüche
Hüftgelenks-OP
Gallenblasenentfernung
Krebs
Herzinfarkt
Schlaganfall
Anspruchsdauer
ohne Kind
Gesetzlich haben Sie folgenden Anspruch: Lebt bei Ihnen kein Kind im Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen
Anspruchsdauer
mit Kind
Gesetzlich haben Sie folgenden Anspruch: Lebt bei Ihnen bereits ein Kind unter 13 Jahren im Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen.Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für bis zu 52 Wochen und erhöhen zudem die Altersgrenze der bereits im Haushalt lebenden Kinder von 12 auf 14 Lebensjahre. Wir beraten Sie gerne speziell zu Ihrem Fall. Sollte Ihr Kind behindert und auf Hilfe angewiesen sein, besteht ebenfalls ein Anspruch auf bis zu 26 Wochen.
Was ist zu tun?
Alles was Sie brauchen, ist eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Sprechen Sie einfach Ihren behandelnden Arzt auf eine „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“ an. Die auf Grund Ihrer gesundheitlichen Probleme resultierenden Beeinträchtigungen müssen dabei klar ersichtlich sein. Achten Sie darauf, dass der Arzt in seiner Bescheinigung den Umfang und die Dauer der Hilfeleistung mit angibt.