Oft komplett kostenfrei
Pflege- oder Krankenkasse, Bezirk oder Kommune übernehmen in der Regel die Kosten.
Leistung
Selbstbestimmt leben – Assistenz für Menschen mit Behinderung oder seelischer Erkrankung.
Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden
KI-generiert Pflege- oder Krankenkasse, Bezirk oder Kommune übernehmen in der Regel die Kosten.
Anspruch prüfen, Antrag stellen und direkt mit dem Kostenträger abrechnen – das machen wir.
Eine feste, qualifizierte Bezugsperson an Ihrer Seite.
KI-generiert Bei Seniorcare betreut Sie ein ausgebildetes Team – freundlich, zuverlässig und mit Zeit für Sie. Keine wechselnden Gesichter, sondern eine feste Bezugsperson, die Sie und Ihren Alltag kennt.
Persönliche Assistenz unterstützt Sie dabei, Ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten und am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben – Sie geben den Takt vor, wir begleiten. Rechtlich ist die Assistenz eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, Kostenträger ist in Bayern in der Regel der zuständige Bezirk.
Kostenübernahme
Für Sie kostenfrei. Persönliche Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe; Kostenträger ist in der Regel der Bezirk (Sozialamt).
Wir prüfen mit Ihnen den Anspruch und unterstützen bei der Antragstellung.
So einfach geht's
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Wir beraten und helfen beim Antrag.
Ihre Assistenzkraft startet.
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Pflege orientiert sich am Versorgungsbedarf, Assistenz an Ihrem Willen. Nicht wir entscheiden, was wann getan wird, sondern Sie. Die Assistenzkraft übernimmt genau die Handgriffe, die Sie selbst nicht ausführen können, und hält sich überall dort heraus, wo Sie es selbst können oder wollen. Dieses Prinzip nennt sich Selbstbestimmung und ist der Kern des Assistenzgedankens im SGB IX.
Persönliche Assistenz wird als Leistung der Eingliederungshilfe finanziert. In Bayern ist dafür der jeweilige Bezirk zuständig, bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung häufig das Jugendamt. Der Antrag wird beim Kostenträger gestellt, der den Hilfebedarf über ein Gesamtplanverfahren ermittelt. Das Verfahren dauert, deshalb lohnt es sich, früh anzufangen – wir begleiten Sie durch die Antragstellung.
Assistenz endet nicht an der Wohnungstür. Sie begleitet Sie zur Arbeit, in die Freizeit, zu Terminen, zum Sport und ins Vereinsleben. Genau darum geht es bei Teilhabe: nicht nur versorgt zu sein, sondern am Leben teilzunehmen. Wir stellen die Assistenzkräfte so zusammen, dass sie zu Ihrem Alltag und zu Ihnen als Person passen.
Verfügbar an allen 7 Standorten von Seniorcare.
Standorte ansehenIn der Regel der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, in Bayern also der zuständige Bezirk. Bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung ist häufig das Jugendamt zuständig. Für Sie ist die Assistenz damit in aller Regel kostenfrei, es kann je nach Einkommen und Vermögen ein Eigenbeitrag anfallen.
Mit einem formlosen Antrag beim zuständigen Bezirk beziehungsweise Jugendamt. Danach folgt ein Gesamtplanverfahren, in dem der Hilfebedarf gemeinsam ermittelt wird. Wir unterstützen Sie bei Antrag und Bedarfsermittlung und sind auf Wunsch beim Gespräch dabei.
Wir stellen Ihnen die Person vor, bevor die Assistenz beginnt, und Sie entscheiden, ob es passt. Persönliche Assistenz funktioniert nur, wenn die Chemie stimmt – wenn es nicht passt, suchen wir weiter.
Ja, für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Bei Kindern im schulischen Kontext ist häufig die Schulbegleitung die passendere Leistung. Was in Ihrem Fall greift, klären wir im Erstgespräch.
Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.
Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr Telefonisch für Sie erreichbar