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Leistung

Persönliche Assistenz: Sie geben den Takt vor

Für Menschen mit Behinderung, die im Alltag, in Beruf, Schule oder Freizeit Begleitung brauchen: Sie entscheiden, was wann geschieht — wir stellen die Assistenz.

Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden

Assistent schiebt den Rollstuhl eines lachenden Jugendlichen durch einen Park KI-generiert

Oft komplett kostenfrei

Pflege- oder Krankenkasse, Bezirk oder Kommune übernehmen in der Regel die Kosten.

Wir übernehmen den Papierkram

Anspruch prüfen, Antrag stellen und direkt mit dem Kostenträger abrechnen – das machen wir.

Persönlich & verlässlich

Eine feste, qualifizierte Bezugsperson an Ihrer Seite.

Seniorcare-Assistenzkraft im weißen Polo begleitet einen jungen Mann im Rollstuhl durch die Einkaufsstraße — er gibt die Richtung vor KI-generiert

Echte Menschen an Ihrer Seite

Bei Seniorcare betreut Sie ein ausgebildetes Team – freundlich, zuverlässig und mit Zeit für Sie. Keine wechselnden Gesichter, sondern eine feste Bezugsperson, die Sie und Ihren Alltag kennt.

  • Professionelle Mitarbeiter
  • Eine feste Bezugsperson statt wechselndem Personal
  • Pünktlich, einfühlsam und verlässlich

Was ist Persönliche Assistenz?

Persönliche Assistenz kehrt die übliche Reihenfolge um: Nicht ein Dienst plant Ihren Tag, sondern Sie. Die Assistenzkraft übernimmt genau die Handgriffe, die Sie selbst nicht ausführen können, und hält sich heraus, wo Sie es selbst können. Das gilt zuhause genauso wie bei der Arbeit, in der Freizeit und im Verein. Rechtlich ist Assistenz eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX; Kostenträger ist in Bayern in der Regel Ihr Bezirk.

Für wen?

  • Sie leben mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
  • Sie wollen Ihren Alltag selbst bestimmen – in jedem Alter, von der Kindheit an

So unterstützen wir

  • Im Haushalt & zuhause
  • Einkäufe, Termine & Behördengänge
  • Freizeit, Hobbys & soziale Kontakte
  • Begleitung unterwegs & in der Gemeinschaft

Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten?

Persönliche Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe; Kostenträger ist in der Regel Ihr Bezirk. Je nach Einkommen und Vermögen kann ein Eigenbeitrag anfallen – beides bleibt aber bis zu gesetzlichen Freibeträgen unangetastet.

Wir prüfen mit Ihnen den Anspruch, beziffern einen möglichen Eigenbeitrag, bevor Sie sich entscheiden, und sind im Gesamtplanverfahren an Ihrer Seite.

Unsere Hilfe im Überblick

  • Qualifizierte Assistenzkräfte
  • Individuell auf den Bedarf abgestimmt
  • Erfahren, einfühlsam & zuverlässig
  • Sie bestimmen, wie und wann
  • Unterstützung bei der Antragstellung

So einfach geht's

In 3 Schritten zur Persönliche Assistenz

  1. Kontaktaufnahme

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

  2. Beratung & Antrag

    Wir beraten und helfen beim Antrag.

  3. Assistenz vor Ort

    Ihre Assistenzkraft startet.

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Kostenfrei & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 h

Was Assistenz von Pflege unterscheidet

Pflege richtet sich am Versorgungsbedarf aus, Assistenz an Ihrem Willen. Die Assistenzkraft unterstützt dort, wo Sie es brauchen, und hält sich überall dort heraus, wo Sie es selbst können oder wollen. Das Gesetz unterscheidet dabei einfache Assistenz – Übernehmen und Begleiten – von qualifizierter Assistenz durch Fachkräfte, die Sie befähigen soll. Im Alltag heißt beides dasselbe: Sie behalten die Regie.

Wer die Kosten trägt und wie der Antrag läuft

Assistenz wird als Leistung der Eingliederungshilfe finanziert (§ 78 SGB IX). In Bayern ist Ihr Bezirk der Kostenträger, bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung häufig das Jugendamt. Nach dem Antrag wird Ihr Bedarf in einem Gesamtplanverfahren gemeinsam ermittelt – dort legen Sie fest, wofür Sie Assistenz brauchen. Das Verfahren zieht sich, deshalb lohnt sich ein früher Start. Sie müssen da nicht allein durch.

Was ein Eigenbeitrag bedeutet

Ob Sie etwas dazuzahlen, hängt am Träger: Läuft die Assistenz über den Bezirk, kann je nach Einkommen und Vermögen ein Eigenbeitrag anfallen; über das Jugendamt ist die ambulante Hilfe nicht kostenbeitragspflichtig. Wie hoch er im Einzelfall ausfällt, hängt von gesetzlichen Freibeträgen ab, die sich nach Ihrer Einkommensart und Ihrer Lebenssituation richten – eine Partnerschaft und unterhaltsberechtigte Kinder erhöhen sie. Vermögen bleibt bis zu einer gesetzlichen Grenze unangetastet. Wir rechnen das vor dem Antrag mit Ihnen durch, damit Sie wissen, woran Sie sind.

Wo Assistenz stattfindet

Assistenz endet nicht an der Wohnungstür. Sie begleitet Sie zur Arbeit, in die Freizeit, zu Terminen, zum Sport und ins Vereinsleben – überall dorthin, wo Sie hinwollen. Genau darum geht es bei Teilhabe: nicht nur versorgt zu sein, sondern am Leben teilzunehmen. Welche Assistenzkraft zu Ihnen passt, entscheiden Sie – wir stellen Ihnen die Person vor, bevor es losgeht.

Häufige Fragen zur Persönliche Assistenz

  • Wer bezahlt die persönliche Assistenz?

    In der Regel der Träger der Eingliederungshilfe, in Bayern also Ihr Bezirk. Bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung ist häufig das Jugendamt zuständig. Was Sie selbst beisteuern, hängt am Träger: Über den Bezirk kann je nach Einkommen und Vermögen ein Eigenbeitrag anfallen, über das Jugendamt ist die ambulante Hilfe nicht kostenbeitragspflichtig.

  • Muss ich einen Eigenbeitrag zahlen?

    Über den Bezirk ist es möglich: Assistenzleistungen gehören dort nicht zu den Leistungen, die das Gesetz ausdrücklich beitragsfrei stellt. Ob ein Beitrag anfällt, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen ab; beides bleibt bis zu gesetzlichen Freibeträgen unangetastet. Läuft die Hilfe über das Jugendamt, fällt für die ambulante Assistenz kein Kostenbeitrag an. Vor dem Antrag gehen wir Ihre Zahlen mit Ihnen durch.

  • Wie beantrage ich persönliche Assistenz?

    Mit einem formlosen Antrag bei Ihrem Bezirk beziehungsweise beim Jugendamt. Danach folgt das Gesamtplanverfahren, in dem Ihr Bedarf gemeinsam ermittelt wird. Wir unterstützen Sie bei Antrag und Bedarfsermittlung und sind auf Wunsch beim Gespräch dabei.

  • Kann ich mir die Assistenzkraft aussuchen?

    Wir stellen Ihnen die Person vor, bevor die Assistenz beginnt, und Sie entscheiden, ob es passt. Persönliche Assistenz funktioniert nur, wenn die Chemie stimmt – passt es nicht, suchen wir weiter.

  • Gibt es persönliche Assistenz auch für Kinder und Jugendliche?

    Ja. Geht es um den Schulalltag, ist meist die Schulbegleitung die passendere Leistung; für alles außerhalb der Schule kommt Assistenz in Frage. Was in Ihrem Fall greift, klären wir im Erstgespräch.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kostenfrei!

Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.

info@seniorcare-gmbh.de Antwort innerhalb von 24 h

Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr Telefonisch für Sie erreichbar