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Pflege- oder Krankenkasse, Bezirk oder Kommune übernehmen in der Regel die Kosten.
Leistung
Für Menschen mit Behinderung, die im Alltag, in Beruf, Schule oder Freizeit Begleitung brauchen: Sie entscheiden, was wann geschieht — wir stellen die Assistenz.
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Anspruch prüfen, Antrag stellen und direkt mit dem Kostenträger abrechnen – das machen wir.
Eine feste, qualifizierte Bezugsperson an Ihrer Seite.
KI-generiert Bei Seniorcare betreut Sie ein ausgebildetes Team – freundlich, zuverlässig und mit Zeit für Sie. Keine wechselnden Gesichter, sondern eine feste Bezugsperson, die Sie und Ihren Alltag kennt.
Persönliche Assistenz kehrt die übliche Reihenfolge um: Nicht ein Dienst plant Ihren Tag, sondern Sie. Die Assistenzkraft übernimmt genau die Handgriffe, die Sie selbst nicht ausführen können, und hält sich heraus, wo Sie es selbst können. Das gilt zuhause genauso wie bei der Arbeit, in der Freizeit und im Verein. Rechtlich ist Assistenz eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX; Kostenträger ist in Bayern in der Regel Ihr Bezirk.
Kostenübernahme
Persönliche Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe; Kostenträger ist in der Regel Ihr Bezirk. Je nach Einkommen und Vermögen kann ein Eigenbeitrag anfallen – beides bleibt aber bis zu gesetzlichen Freibeträgen unangetastet.
Wir prüfen mit Ihnen den Anspruch, beziffern einen möglichen Eigenbeitrag, bevor Sie sich entscheiden, und sind im Gesamtplanverfahren an Ihrer Seite.
So einfach geht's
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Pflege richtet sich am Versorgungsbedarf aus, Assistenz an Ihrem Willen. Die Assistenzkraft unterstützt dort, wo Sie es brauchen, und hält sich überall dort heraus, wo Sie es selbst können oder wollen. Das Gesetz unterscheidet dabei einfache Assistenz – Übernehmen und Begleiten – von qualifizierter Assistenz durch Fachkräfte, die Sie befähigen soll. Im Alltag heißt beides dasselbe: Sie behalten die Regie.
Assistenz wird als Leistung der Eingliederungshilfe finanziert (§ 78 SGB IX). In Bayern ist Ihr Bezirk der Kostenträger, bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung häufig das Jugendamt. Nach dem Antrag wird Ihr Bedarf in einem Gesamtplanverfahren gemeinsam ermittelt – dort legen Sie fest, wofür Sie Assistenz brauchen. Das Verfahren zieht sich, deshalb lohnt sich ein früher Start. Sie müssen da nicht allein durch.
Ob Sie etwas dazuzahlen, hängt am Träger: Läuft die Assistenz über den Bezirk, kann je nach Einkommen und Vermögen ein Eigenbeitrag anfallen; über das Jugendamt ist die ambulante Hilfe nicht kostenbeitragspflichtig. Wie hoch er im Einzelfall ausfällt, hängt von gesetzlichen Freibeträgen ab, die sich nach Ihrer Einkommensart und Ihrer Lebenssituation richten – eine Partnerschaft und unterhaltsberechtigte Kinder erhöhen sie. Vermögen bleibt bis zu einer gesetzlichen Grenze unangetastet. Wir rechnen das vor dem Antrag mit Ihnen durch, damit Sie wissen, woran Sie sind.
Assistenz endet nicht an der Wohnungstür. Sie begleitet Sie zur Arbeit, in die Freizeit, zu Terminen, zum Sport und ins Vereinsleben – überall dorthin, wo Sie hinwollen. Genau darum geht es bei Teilhabe: nicht nur versorgt zu sein, sondern am Leben teilzunehmen. Welche Assistenzkraft zu Ihnen passt, entscheiden Sie – wir stellen Ihnen die Person vor, bevor es losgeht.
Verfügbar an allen 9 Standorten von Seniorcare.
Standorte ansehenIn der Regel der Träger der Eingliederungshilfe, in Bayern also Ihr Bezirk. Bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung ist häufig das Jugendamt zuständig. Was Sie selbst beisteuern, hängt am Träger: Über den Bezirk kann je nach Einkommen und Vermögen ein Eigenbeitrag anfallen, über das Jugendamt ist die ambulante Hilfe nicht kostenbeitragspflichtig.
Über den Bezirk ist es möglich: Assistenzleistungen gehören dort nicht zu den Leistungen, die das Gesetz ausdrücklich beitragsfrei stellt. Ob ein Beitrag anfällt, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen ab; beides bleibt bis zu gesetzlichen Freibeträgen unangetastet. Läuft die Hilfe über das Jugendamt, fällt für die ambulante Assistenz kein Kostenbeitrag an. Vor dem Antrag gehen wir Ihre Zahlen mit Ihnen durch.
Mit einem formlosen Antrag bei Ihrem Bezirk beziehungsweise beim Jugendamt. Danach folgt das Gesamtplanverfahren, in dem Ihr Bedarf gemeinsam ermittelt wird. Wir unterstützen Sie bei Antrag und Bedarfsermittlung und sind auf Wunsch beim Gespräch dabei.
Wir stellen Ihnen die Person vor, bevor die Assistenz beginnt, und Sie entscheiden, ob es passt. Persönliche Assistenz funktioniert nur, wenn die Chemie stimmt – passt es nicht, suchen wir weiter.
Ja. Geht es um den Schulalltag, ist meist die Schulbegleitung die passendere Leistung; für alles außerhalb der Schule kommt Assistenz in Frage. Was in Ihrem Fall greift, klären wir im Erstgespräch.
Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.
Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr Telefonisch für Sie erreichbar