Leistung

Persönliche Assistenz: Sie geben den Takt vor

Selbstbestimmt leben – Assistenz für Menschen mit Behinderung oder seelischer Erkrankung.

Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden

Assistent schiebt den Rollstuhl eines lachenden Jugendlichen durch einen Park KI-generiert

Oft komplett kostenfrei

Pflege- oder Krankenkasse, Bezirk oder Kommune übernehmen in der Regel die Kosten.

Wir übernehmen den Papierkram

Anspruch prüfen, Antrag stellen und direkt mit dem Kostenträger abrechnen – das machen wir.

Persönlich & verlässlich

Eine feste, qualifizierte Bezugsperson an Ihrer Seite.

Seniorcare-Assistenzkraft im weißen Polo begleitet eine Person unterwegs KI-generiert

Echte Menschen an Ihrer Seite

Bei Seniorcare betreut Sie ein ausgebildetes Team – freundlich, zuverlässig und mit Zeit für Sie. Keine wechselnden Gesichter, sondern eine feste Bezugsperson, die Sie und Ihren Alltag kennt.

  • Professionelle Mitarbeiter
  • Eine feste Bezugsperson statt wechselndem Personal
  • Pünktlich, einfühlsam und verlässlich

Was ist Persönliche Assistenz?

Persönliche Assistenz unterstützt Sie dabei, Ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten und am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben – Sie geben den Takt vor, wir begleiten. Rechtlich ist die Assistenz eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, Kostenträger ist in Bayern in der Regel der zuständige Bezirk.

Für wen?

  • Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene

So unterstützen wir

  • Im Haushalt & zuhause
  • Einkäufe, Termine & Behördengänge
  • Freizeit, Hobbys & soziale Kontakte
  • Begleitung unterwegs & in der Gemeinschaft

Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten?

Für Sie kostenfrei. Persönliche Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe; Kostenträger ist in der Regel der Bezirk (Sozialamt).

Wir prüfen mit Ihnen den Anspruch und unterstützen bei der Antragstellung.

Unsere Hilfe im Überblick

  • Qualifizierte Assistenzkräfte
  • Individuell auf den Bedarf abgestimmt
  • Erfahren, einfühlsam & zuverlässig
  • Sie bestimmen, wie und wann
  • Unterstützung bei der Antragstellung

So einfach geht's

In 3 Schritten zur Persönliche Assistenz

  1. Kontaktaufnahme

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

  2. Beratung & Antrag

    Wir beraten und helfen beim Antrag.

  3. Assistenz vor Ort

    Ihre Assistenzkraft startet.

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Kostenfrei & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 h

Was persönliche Assistenz von Pflege unterscheidet

Pflege orientiert sich am Versorgungsbedarf, Assistenz an Ihrem Willen. Nicht wir entscheiden, was wann getan wird, sondern Sie. Die Assistenzkraft übernimmt genau die Handgriffe, die Sie selbst nicht ausführen können, und hält sich überall dort heraus, wo Sie es selbst können oder wollen. Dieses Prinzip nennt sich Selbstbestimmung und ist der Kern des Assistenzgedankens im SGB IX.

Wer die Kosten trägt

Persönliche Assistenz wird als Leistung der Eingliederungshilfe finanziert. In Bayern ist dafür der jeweilige Bezirk zuständig, bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung häufig das Jugendamt. Der Antrag wird beim Kostenträger gestellt, der den Hilfebedarf über ein Gesamtplanverfahren ermittelt. Das Verfahren dauert, deshalb lohnt es sich, früh anzufangen – wir begleiten Sie durch die Antragstellung.

Wo Assistenz stattfindet

Assistenz endet nicht an der Wohnungstür. Sie begleitet Sie zur Arbeit, in die Freizeit, zu Terminen, zum Sport und ins Vereinsleben. Genau darum geht es bei Teilhabe: nicht nur versorgt zu sein, sondern am Leben teilzunehmen. Wir stellen die Assistenzkräfte so zusammen, dass sie zu Ihrem Alltag und zu Ihnen als Person passen.

Häufige Fragen zur Persönliche Assistenz

  • Wer bezahlt die persönliche Assistenz?

    In der Regel der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, in Bayern also der zuständige Bezirk. Bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung ist häufig das Jugendamt zuständig. Für Sie ist die Assistenz damit in aller Regel kostenfrei, es kann je nach Einkommen und Vermögen ein Eigenbeitrag anfallen.

  • Wie beantrage ich persönliche Assistenz?

    Mit einem formlosen Antrag beim zuständigen Bezirk beziehungsweise Jugendamt. Danach folgt ein Gesamtplanverfahren, in dem der Hilfebedarf gemeinsam ermittelt wird. Wir unterstützen Sie bei Antrag und Bedarfsermittlung und sind auf Wunsch beim Gespräch dabei.

  • Kann ich mir die Assistenzkraft aussuchen?

    Wir stellen Ihnen die Person vor, bevor die Assistenz beginnt, und Sie entscheiden, ob es passt. Persönliche Assistenz funktioniert nur, wenn die Chemie stimmt – wenn es nicht passt, suchen wir weiter.

  • Gibt es persönliche Assistenz auch für Kinder?

    Ja, für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Bei Kindern im schulischen Kontext ist häufig die Schulbegleitung die passendere Leistung. Was in Ihrem Fall greift, klären wir im Erstgespräch.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kostenfrei!

Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.

info@seniorcare-gmbh.de Antwort innerhalb von 24 h

Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr Telefonisch für Sie erreichbar

Kostenfreie Erstberatung

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Wählen Sie den Standort in Ihrer Nähe – wir sind Mo–Fr von 8:30–16:00 Uhr für Sie da.