Kostenlose Ersteinschätzung
Welcher Pflegegrad ist realistisch?

Erfahren Sie jetzt, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht
Ich gehe mit Ihnen die sechs Bereiche durch, die auch der Medizinische Dienst bewertet — und sage Ihnen, ob sich ein Antrag lohnt.
Häufige Fragen zum Pflegegrad
Wie wird ein Pflegegrad berechnet?
Der Medizinische Dienst bewertet sechs Lebensbereiche: Mobilität (10 %), kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen 15 %), Selbstversorgung (40 %), Umgang mit Krankheit und Therapie (20 %) sowie Gestaltung des Alltagslebens (15 %). Daraus ergeben sich 0 bis 100 Punkte. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag geht an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Ein formloser Antrag genügt zunächst — telefonisch, schriftlich oder online, zum Beispiel mit dem Satz „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung." Anschließend schickt die Pflegekasse ein Formular und beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Pflicht sind nur persönliche Daten, die Versichertennummer sowie Angaben zu Gesundheitszustand und Hilfebedarf. Hilfreich sind außerdem Arztberichte, Krankenhaus- und Entlassungsberichte, der Medikamentenplan, Befunde von Fachärzten, Therapieberichte und ein Pflegetagebuch.
Wann lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?
Wenn der Hilfebedarf seit der letzten Begutachtung dauerhaft zugenommen hat. Wichtig: Eine erneute Begutachtung kann auch zu einer Herabstufung führen. Deshalb sollte vorher geprüft werden, ob die Einschätzung tatsächlich über dem bestehenden Pflegegrad liegt.
Ist das Ergebnis dieses Rechners verbindlich?
Nein. Der Rechner gibt eine Ersteinschätzung auf Basis des amtlichen Begutachtungsverfahrens nach § 15 SGB XI. Über den Pflegegrad entscheidet allein die Pflegekasse nach einem Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof.