Bis zu 42 € im Monat
Gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – ab Pflegegrad 1.
Pflegebox · Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Desinfektion, Handschuhe, Bettschutz & mehr – als monatliches Paket im Wert von bis zu 42 €. Ab Pflegegrad 1, ohne Zuzahlung, bequem nach Hause geliefert.
Wir übernehmen Antrag & Abrechnung mit der Pflegekasse
Gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – ab Pflegegrad 1.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig. Für Sie bleibt es kostenfrei.
Ihre individuell zusammengestellte Box kommt bequem per Post zu Ihnen.
Die Pflegebox, bei uns Carebox genannt, ist Ihr monatliches Paket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Wer zu Hause gepflegt wird oder Angehörige pflegt, hat einen gesetzlichen Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI – im Wert von bis zu 42 € pro Monat. Diese Kosten trägt die Pflegeversicherung vollständig.
Wir stellen Ihre Box individuell zusammen, kümmern uns um den Antrag bei der Pflegekasse und liefern jeden Monat zuverlässig nach Hause. Sie müssen nichts vorstrecken und nichts zuzahlen.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch hat jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt wird – unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige, Bekannte oder einen Pflegedienst erfolgt.
Wir prüfen den Anspruch, übernehmen die Beantragung bei der Pflegekasse und liefern jeden Monat nach Hause.
So einfach geht's
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Wir prüfen Anspruch & Kostenübernahme.
Ihre Carebox kommt monatlich zu Ihnen.
Kostenfrei & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 h
Jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1, die zuhause versorgt wird. Ob die Pflege durch Angehörige, Nachbarn, Bekannte oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, spielt keine Rolle. Der Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen und unabhängig davon, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezogen werden. Wer vollstationär im Heim versorgt wird, hat dagegen keinen Anspruch.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die nach dem Gebrauch entsorgt werden: Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, saugende Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mund-Nasen-Schutz. Sie stellen die Box aus diesen Kategorien so zusammen, wie es der Alltag verlangt. Wer viel Bettschutz braucht, nimmt mehr davon – das Budget bleibt dasselbe. Ändert sich der Bedarf, ändern wir die Zusammenstellung.
Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern als Sachleistung direkt mit dem Lieferanten abgerechnet. Für Sie heißt das: ein Antrag, danach kommt die Box automatisch jeden Monat, und Sie zahlen keinen Cent dazu. Ansparen lässt sich der Monatsbetrag nicht – wer den Antrag später stellt, verschenkt die Monate davor.
Handschuhe und Desinfektion sind vor allem für die da, die pflegen. Wer eine Mutter oder einen Vater zuhause versorgt, kauft diese Dinge sonst still im Drogeriemarkt – obwohl die Pflegekasse sie bezahlt. Wenn Sie die Pflege aus der Ferne organisieren, geht die Lieferung selbstverständlich an die Adresse Ihrer Eltern; den Antrag stellen wir gemeinsam mit Ihnen.
Stellen Sie Ihre Box zusammen und bestellen Sie kostenfrei – betrieben von der Seniorcare GmbH unter seniorcare-box.de.
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Ja, bis zu einem Wert von 42 Euro im Monat und ohne Zuzahlung. Die Pflegekasse rechnet direkt mit uns ab: Sie müssen nichts vorstrecken und bekommen keine Rechnung.
Ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass die Pflege zuhause stattfindet – durch Angehörige, Bekannte oder einen Pflegedienst. Bei vollstationärer Pflege im Heim besteht kein Anspruch.
Inhaltlich keiner. Pflegebox ist der übliche Begriff für die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, Carebox unser Name für dieselbe Leistung.
Ja. Sie wählen aus den erstattungsfähigen Kategorien, was tatsächlich gebraucht wird, und ändern die Zusammenstellung jederzeit, wenn sich der Bedarf ändert.
Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht unabhängig davon, ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder beides genutzt wird. Er wird auf keine andere Leistung angerechnet.
Ja. Angehörige können den Antrag stellen und die Lieferadresse frei angeben. Wir brauchen dafür den Pflegegrad, die Pflegekasse und die Unterschrift der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Person.
Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.
Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr Telefonisch für Sie erreichbar