Bis zu 42 € im Monat
Gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – ab Pflegegrad 1.
Pflegebox · Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Desinfektion, Handschuhe, Bettschutz & mehr – als monatliches Paket im Wert von bis zu 42 €. Ab Pflegegrad 1, ohne Zuzahlung, bequem nach Hause geliefert.
Wir übernehmen Antrag & Abrechnung mit der Pflegekasse
Gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – ab Pflegegrad 1.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig. Für Sie bleibt es kostenfrei.
Ihre individuell zusammengestellte Box kommt bequem per Post zu Ihnen.
Die Pflegebox, bei uns Carebox genannt, ist Ihr monatliches Paket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Wer zu Hause gepflegt wird oder Angehörige pflegt, hat einen gesetzlichen Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI – im Wert von bis zu 42 € pro Monat. Diese Kosten trägt die Pflegeversicherung vollständig.
Wir stellen Ihre Box individuell zusammen, kümmern uns um den Antrag bei der Pflegekasse und liefern jeden Monat zuverlässig nach Hause. Sie müssen nichts vorstrecken und nichts zuzahlen.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch hat jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt wird – unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige, Bekannte oder einen Pflegedienst erfolgt.
Wir prüfen Ihren Anspruch, übernehmen die Beantragung und liefern monatlich nach Hause.
So einfach geht's
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Wir prüfen Anspruch & Kostenübernahme.
Ihre Carebox kommt monatlich zu Ihnen.
Kostenfrei & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 h
Jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1, die zuhause versorgt wird. Dabei ist es egal, ob die Pflege durch Angehörige, Nachbarn, Bekannte oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt. Der Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen und unabhängig davon, welche anderen Pflegeleistungen Sie nutzen. Wer in einem Pflegeheim vollstationär versorgt wird, hat dagegen keinen Anspruch.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden: Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, saugende Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mund-Nasen-Schutz. Sie stellen die Box aus diesen Kategorien so zusammen, wie Sie sie tatsächlich brauchen. Wer viel Bettschutz benötigt, nimmt mehr davon – das Budget ist dasselbe.
Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern als Sachleistung direkt mit dem Lieferanten abgerechnet. Für Sie heißt das: ein Antrag, danach kommt die Box automatisch jeden Monat, und Sie zahlen keinen Cent zu. Nicht genutzte Monatsbeträge lassen sich nicht ansparen – wer den Antrag später stellt, verschenkt die Monate davor.
Stellen Sie Ihre Box zusammen und bestellen Sie kostenfrei – betrieben von der Seniorcare GmbH unter seniorcare-box.de.
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Ja, bis zu einem Wert von 42 Euro pro Monat und ohne Zuzahlung. Grundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Die Pflegekasse rechnet direkt mit uns ab, Sie müssen nichts vorstrecken und bekommen keine Rechnung.
Ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass Sie zuhause gepflegt werden – durch Angehörige, Bekannte oder einen Pflegedienst. Bei vollstationärer Pflege im Heim besteht kein Anspruch.
Inhaltlich keiner. Pflegebox ist der allgemein übliche Begriff für die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Carebox ist unser Name für dieselbe Leistung.
Ja. Sie wählen aus den erstattungsfähigen Kategorien aus, was Sie tatsächlich brauchen. Die Zusammenstellung lässt sich jederzeit ändern, wenn sich der Bedarf ändert.
Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder beides nutzen. Er wird auf keine andere Leistung angerechnet.
Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.
Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr Telefonisch für Sie erreichbar