Familycare

Leistung

Schulbegleitung: verlässlich an der Seite Ihres Kindes

Eine feste Begleitung an der Seite Ihres Kindes im Schulalltag – damit Lernen und Teilhabe gelingen.

Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden

Schulbegleiterin hilft einem Jungen im Unterricht an seinem Platz KI-generiert

Oft komplett kostenfrei

Pflege- oder Krankenkasse, Bezirk oder Kommune übernehmen in der Regel die Kosten.

Wir übernehmen den Papierkram

Anspruch prüfen, Antrag stellen und direkt mit dem Kostenträger abrechnen – das machen wir.

Persönlich & verlässlich

Eine feste, qualifizierte Bezugsperson an Ihrer Seite.

Schulbegleiterin im weißen Polo hilft einem Jungen im Klassenzimmer an seinem Platz KI-generiert

Echte Menschen an Ihrer Seite

Bei Seniorcare betreut Sie ein ausgebildetes Team – freundlich, zuverlässig und mit Zeit für Sie. Keine wechselnden Gesichter, sondern eine feste Bezugsperson, die Sie und Ihren Alltag kennt.

  • Professionelle Mitarbeiter
  • Eine feste Bezugsperson statt wechselndem Personal
  • Pünktlich, einfühlsam und verlässlich

Was ist Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung – je nach Region auch Schulassistenz, Integrationshelfer oder Inklusionshelfer genannt – begleitet Ihr Kind im Unterricht, in den Pausen und auf dem Schulweg, damit es dem Unterricht folgen, Kontakte knüpfen und Schritt für Schritt selbstständiger werden kann. Bezahlt wird sie vom Jugendamt oder vom Bezirk; welche Stelle zuständig ist, hängt vom Bedarf Ihres Kindes ab – das klären wir mit Ihnen. Für Sie als Eltern entstehen keine Kosten.

Zum Beispiel bei:

  • ADHS oder Autismus
  • Lern- oder Sinnesbeeinträchtigung
  • Körperlicher Behinderung
  • Seelischer Erkrankung

So unterstützen wir

  • Hilfe bei Konzentration & Struktur
  • Unterstützung im Unterricht
  • Begleitung in Pausen & auf dem Schulweg
  • Förderung sozialer Kontakte
  • Stärkung der Selbstständigkeit

Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten?

Für Sie als Eltern kostenfrei. Wer die Kosten trägt, hängt vom Bedarf Ihres Kindes ab:

  • Seelische Behinderung, z. B. ADHS oder AutismusJugendamt
  • Körperliche oder geistige BehinderungBezirk

Sie müssen die Zuständigkeit nicht selbst herausfinden – wir prüfen sie vorab mit Ihnen und begleiten den Antrag bis zur Bewilligung.

Unsere Hilfe im Überblick

  • Qualifizierte Schulbegleiter:innen
  • Individuell auf Ihr Kind abgestimmt
  • Verlässlich an der Seite Ihres Kindes
  • Enge Abstimmung mit Eltern & Schule
  • Unterstützung bei der Antragstellung

So einfach geht's

In 3 Schritten zur Schulbegleitung

  1. Kontaktaufnahme

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

  2. Beratung & Antrag

    Wir beraten und helfen beim Antrag.

  3. Begleitung in der Schule

    Ihre Schulbegleitung startet.

Jetzt unverbindlich anfragen

Kostenfrei & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 h

Was eine Schulbegleitung im Schulalltag macht

Eine Schulbegleitung unterrichtet nicht und übernimmt keine pädagogische Verantwortung – das bleibt Aufgabe der Lehrkraft. Sie sorgt dafür, dass Ihr Kind am Unterricht teilnehmen kann: hilft beim Strukturieren von Aufgaben, erinnert an Arbeitsschritte, stützt die Konzentration, begleitet in Pausen und beim Wechsel zwischen Räumen. Bei körperlichen Beeinträchtigungen kommen pflegerische und motorische Hilfen dazu. Der Maßstab bleibt immer derselbe: so viel Unterstützung wie nötig, so wenig wie möglich.

Jugendamt oder Bezirk – welche Stelle zuständig ist

Das entscheidet sich am Unterstützungsbedarf Ihres Kindes. Steht eine seelische Behinderung im Vordergrund, etwa ADHS, eine Autismus-Spektrum-Störung oder eine psychische Erkrankung, ist das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII). Geht es um eine körperliche oder geistige Behinderung, ist der Bezirk als Träger der Eingliederungshilfe zuständig (§ 112 SGB IX). Genau diese Zuordnung kostet Familien oft Monate. Wir klären sie vorab, damit Ihr Antrag nicht bei der falschen Stelle landet.

Den Antrag früh stellen – und was dazugehört

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, idealerweise ein halbes Jahr vor Schuljahresbeginn. Gebraucht werden in der Regel ein ärztliches oder psychologisches Gutachten, eine Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf und der Antrag bei der zuständigen Stelle. Wir stellen die Unterlagen mit Ihnen zusammen, stimmen uns mit der Schule ab und sind auf Wunsch beim Gespräch mit dem Kostenträger dabei.

Schulbegleitung an Regel- und Förderschulen

Schulbegleitung ist an allen Schularten möglich: an Grund-, Mittel- und Realschulen, am Gymnasium ebenso wie an Förderschulen. Häufig ist sie genau die Leistung, die den Besuch einer Regelschule überhaupt trägt. Wir arbeiten dafür eng mit Lehrkräften und Schulleitung zusammen – eine Schulbegleitung funktioniert nur, wenn Eltern, Schule und Begleitung dasselbe Ziel verfolgen.

Häufige Fragen zur Schulbegleitung

  • Was kostet eine Schulbegleitung für Eltern?

    Nichts. Die Schulbegleitung ist eine Teilhabeleistung, die Kosten trägt das Jugendamt oder der Bezirk. Ein Kostenbeitrag der Eltern ist im Gesetz für beide Zuständigkeiten ausdrücklich nicht vorgesehen – Einkommen und Vermögen bleiben außen vor.

  • Welche Stelle ist für den Antrag zuständig?

    Das richtet sich danach, welcher Unterstützungsbedarf im Vordergrund steht: Bei einer seelischen Behinderung, etwa ADHS oder Autismus, ist es das Jugendamt, bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung der Bezirk. Sie müssen das nicht selbst entscheiden. Wir sehen uns die Unterlagen an und klären die Zuständigkeit, bevor der Antrag herausgeht.

  • Wie lange dauert es, bis eine Schulbegleitung bewilligt wird?

    Rechnen Sie mit mehreren Monaten zwischen Antrag und Bewilligung – je nachdem, wie vollständig die Unterlagen sind und wie ausgelastet die Stelle ist. Deshalb der Rat: den Antrag möglichst ein halbes Jahr vor dem gewünschten Start stellen.

  • Ist Schulbegleitung dasselbe wie Schulassistenz oder Integrationshilfe?

    Ja, gemeint ist dieselbe Leistung. Je nach Bundesland, Kostenträger und Schule heißt sie Schulbegleitung, Schulassistenz, Integrationshelfer oder Inklusionshelfer. Lassen Sie sich von den Begriffen nicht verunsichern – inhaltlich geht es um dasselbe.

  • Begleitet die Schulbegleitung mein Kind auch auf dem Schulweg?

    Wenn der Bedarf so anerkannt ist, ja. Schulweg und Pausen gehören häufig zum bewilligten Umfang, ebenso Ausflüge und Klassenfahrten. Was in Ihrem Fall gilt, steht im Bewilligungsbescheid – wir gehen ihn mit Ihnen durch.

  • Bekommt mein Kind immer dieselbe Begleitung?

    Wir setzen auf Kontinuität: möglichst dieselbe Person über das Schuljahr, weil Vertrauen bei Kindern die halbe Miete ist. Vor dem Start stellen wir Ihnen die Begleitung vor – passt es nicht, suchen wir weiter.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kostenfrei!

Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.

info@seniorcare-gmbh.de Antwort innerhalb von 24 h

Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr Telefonisch für Sie erreichbar