Leistung

Schulbegleitung: verlässlich an der Seite Ihres Kindes

Verlässlich an der Seite Ihres Kindes im Schulalltag – damit Teilhabe und Lernen gelingen.

Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden

Schulbegleiterin hilft einem Jungen im Unterricht an seinem Platz KI-generiert

Oft komplett kostenfrei

Pflege- oder Krankenkasse, Bezirk oder Kommune übernehmen in der Regel die Kosten.

Wir übernehmen den Papierkram

Anspruch prüfen, Antrag stellen und direkt mit dem Kostenträger abrechnen – das machen wir.

Persönlich & verlässlich

Eine feste, qualifizierte Bezugsperson an Ihrer Seite.

Seniorcare-Mitarbeiterin im weißen Polo im persönlichen Gespräch KI-generiert

Echte Menschen an Ihrer Seite

Bei Seniorcare betreut Sie ein ausgebildetes Team – freundlich, zuverlässig und mit Zeit für Sie. Keine wechselnden Gesichter, sondern eine feste Bezugsperson, die Sie und Ihren Alltag kennt.

  • Professionelle Mitarbeiter
  • Eine feste Bezugsperson statt wechselndem Personal
  • Pünktlich, einfühlsam und verlässlich

Was ist Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung, auch Schulassistenz oder Integrationshelfer genannt, unterstützt Ihr Kind im Unterricht, in den Pausen und auf dem Schulweg – damit es dem Unterricht folgen, Kontakte knüpfen und Schritt für Schritt selbstständiger werden kann. Die Schulbegleitung ist eine Teilhabeleistung und wird von Jugendamt oder Bezirk finanziert, nicht von den Eltern.

Zum Beispiel bei:

  • ADHS oder Autismus
  • Lern- oder Sinnesbeeinträchtigung
  • Körperlicher Behinderung
  • Seelischer Erkrankung

So unterstützen wir

  • Hilfe bei Konzentration & Struktur
  • Unterstützung im Unterricht
  • Begleitung in Pausen & auf dem Schulweg
  • Förderung sozialer Kontakte
  • Stärkung der Selbstständigkeit

Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten?

Für Sie kostenfrei. Die Kosten trägt der zuständige Kostenträger – je nach Bedarf Ihres Kindes:

  • Seelische Erkrankung (z. B. ADHS, Autismus)Jugendamt
  • Körperliche oder geistige BehinderungBezirk

Wir prüfen mit Ihnen die Zuständigkeit und unterstützen bei der Antragstellung.

Unsere Hilfe im Überblick

  • Qualifizierte Schulbegleiter:innen
  • Individuell auf Ihr Kind abgestimmt
  • Verlässlich an der Seite Ihres Kindes
  • Enge Abstimmung mit Eltern & Schule
  • Unterstützung bei der Antragstellung

So einfach geht's

In 3 Schritten zur Schulbegleitung

  1. Kontaktaufnahme

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

  2. Beratung & Antrag

    Wir beraten und helfen beim Antrag.

  3. Begleitung in der Schule

    Ihre Schulbegleitung startet.

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Kostenfrei & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 h

Was eine Schulbegleitung im Schulalltag macht

Ein Schulbegleiter unterrichtet nicht und übernimmt keine pädagogische Verantwortung – das bleibt Aufgabe der Lehrkraft. Er sorgt dafür, dass Ihr Kind am Unterricht teilnehmen kann: hilft beim Strukturieren von Aufgaben, erinnert an Arbeitsschritte, unterstützt bei der Konzentration, begleitet in Pausensituationen und beim Wechsel zwischen Räumen. Bei körperlichen Beeinträchtigungen kommen pflegerische und motorische Hilfen dazu. Das Ziel ist immer dasselbe: so viel Unterstützung wie nötig, so wenig wie möglich.

Wer zahlt die Schulbegleitung: Jugendamt oder Bezirk?

Das hängt von der Art des Unterstützungsbedarfs ab. Bei einer seelischen Behinderung, etwa bei ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen oder einer psychischen Erkrankung, ist das Jugendamt zuständig, Grundlage ist § 35a SGB VIII. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung ist der Bezirk der Kostenträger nach § 112 SGB IX. In der Praxis ist diese Zuordnung die häufigste Hürde für Familien – wir klären die Zuständigkeit vorab, damit der Antrag nicht beim falschen Amt landet und Monate verliert.

Schulbegleitung beantragen: Zeitpunkt und Unterlagen

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, idealerweise ein halbes Jahr vor Schuljahresbeginn. Benötigt werden in der Regel ein ärztliches oder psychologisches Gutachten, eine Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf und der Antrag beim zuständigen Kostenträger. Wir unterstützen Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen und stimmen uns mit der Schule ab.

Schulbegleitung an Regel- und Förderschulen

Schulbegleitung ist an allen Schularten möglich, an Grund-, Mittel-, Real- und Förderschulen ebenso wie am Gymnasium. Häufig ist sie genau die Leistung, die den Besuch einer Regelschule überhaupt ermöglicht. Wir arbeiten dabei eng mit Lehrkräften und Schulleitung zusammen, denn eine Schulbegleitung funktioniert nur, wenn alle Beteiligten dasselbe Ziel verfolgen.

Häufige Fragen zur Schulbegleitung

  • Was kostet eine Schulbegleitung für Eltern?

    Nichts. Die Schulbegleitung ist eine Teilhabeleistung und wird vom Jugendamt oder vom Bezirk finanziert. Eltern tragen keine Kosten für die Schulbegleitung selbst.

  • Wer ist für den Antrag zuständig, Jugendamt oder Bezirk?

    Bei seelischer Behinderung, etwa ADHS oder Autismus, das Jugendamt nach § 35a SGB VIII. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung der Bezirk nach § 112 SGB IX. Wir prüfen die Zuständigkeit vorab mit Ihnen, damit der Antrag direkt an der richtigen Stelle landet.

  • Wie lange dauert es, bis eine Schulbegleitung bewilligt wird?

    Rechnen Sie mit mehreren Monaten zwischen Antrag und Bewilligung, je nach Kostenträger und Vollständigkeit der Unterlagen. Deshalb sollten Sie den Antrag möglichst ein halbes Jahr vor dem gewünschten Start stellen.

  • Ist Schulbegleitung dasselbe wie Schulassistenz oder Integrationshilfe?

    Ja, die Begriffe meinen dieselbe Leistung. Je nach Bundesland, Kostenträger und Schule sind Schulbegleitung, Schulassistenz, Integrationshelfer oder Inklusionshelfer gebräuchlich.

  • Begleitet die Schulbegleitung mein Kind auch auf dem Schulweg?

    Wenn der Bedarf entsprechend anerkannt ist, ja. Der Schulweg und die Begleitung in Pausen gehören häufig zum bewilligten Umfang, ebenso Ausflüge und Klassenfahrten.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kostenfrei!

Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.

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