Schulbegleitung

Schulbegleitung in Schwandorf

Verlässlich an der Seite Ihres Kindes im Schulalltag – damit Teilhabe und Lernen gelingen. In Schwandorf und Umgebung sind wir persönlich für Sie da.

Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden

Schulbegleitung in Schwandorf und Umgebung

Eine Schulbegleitung in Schwandorf, je nach Kostenträger auch Schulassistenz oder Integrationshelfer genannt, unterstützt Ihr Kind im Schulalltag: beim Strukturieren von Aufgaben, beim Konzentrieren, in Pausensituationen und auf dem Schulweg. Ziel ist nicht, Ihrem Kind Aufgaben abzunehmen, sondern ihm die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen und es Schritt für Schritt selbstständiger zu machen.

Wir arbeiten mit Schulen in der mittleren Oberpfalz zusammen, unter anderem in Wackersdorf, Nabburg und Burglengenfeld. Leandra Hero ist Ihre feste Ansprechperson in Schwandorf.

Für Eltern ist die Schulbegleitung kostenfrei. Zuständig ist bei seelischer Behinderung wie ADHS oder Autismus das Jugendamt nach § 35a SGB VIII, bei körperlicher oder geistiger Behinderung der Bezirk nach § 112 SGB IX. Welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist, klären wir vorab mit Ihnen.

Was beinhaltet die Schulbegleitung in Schwandorf?

  • Hilfe bei Konzentration & Struktur
  • Unterstützung im Unterricht
  • Begleitung in Pausen & auf dem Schulweg
  • Förderung sozialer Kontakte
  • Stärkung der Selbstständigkeit

Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten?

Für Sie kostenfrei. Die Kosten trägt der zuständige Kostenträger – je nach Bedarf Ihres Kindes:

  • Seelische Erkrankung (z. B. ADHS, Autismus)Jugendamt
  • Körperliche oder geistige BehinderungBezirk

Wir prüfen mit Ihnen die Zuständigkeit und unterstützen bei der Antragstellung.

Seniorcare Schwandorf

Margaretenstraße 3

92421 Schwandorf

09431 / 6372090

schwandorf@seniorcare-gmbh.de

Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr

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Ihre Ansprechperson vor Ort: Leandra Hero

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Unser Einsatzgebiet für die Schulbegleitung rund um Schwandorf: Wackersdorf, Nabburg, Burglengenfeld. Liegt Ihr Wohnort nicht dabei? Fragen Sie trotzdem an, oft finden wir eine Lösung.

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Schwandorf

  • Was kostet eine Schulbegleitung in Schwandorf?

    Für Eltern nichts. Die Schulbegleitung ist eine Teilhabeleistung und wird vom Jugendamt oder vom Bezirk finanziert, je nach Art des Unterstützungsbedarfs Ihres Kindes.

  • An welchen Schulen in Schwandorf ist eine Schulbegleitung möglich?

    An allen Schularten, von der Grundschule über Mittel- und Realschule bis zum Gymnasium sowie an Förderzentren. Häufig ist die Schulbegleitung genau die Leistung, die den Besuch einer Regelschule in Schwandorf erst ermöglicht.

  • Wann sollte ich die Schulbegleitung beantragen?

    So früh wie möglich, idealerweise ein halbes Jahr vor Schuljahresbeginn. Zwischen Antrag und Bewilligung liegen je nach Kostenträger mehrere Monate. Wir helfen beim Zusammenstellen der Unterlagen und stimmen uns mit der Schule ab.

  • Wer ist der Kostenträger, Jugendamt oder Bezirk?

    Bei seelischer Behinderung, etwa ADHS oder einer Autismus-Spektrum-Störung, das Jugendamt nach § 35a SGB VIII. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung der Bezirk nach § 112 SGB IX. Diese Zuordnung ist die häufigste Stolperstelle, deshalb klären wir sie vor der Antragstellung.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kostenfrei!

Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.

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