Pflegeberatung

Pflegeberatung in Schwandorf

Wir sortieren Ihre Ansprüche, beraten zu Entlastung und Anträgen und übernehmen den Beratungseinsatz für die Pflegekasse. In Schwandorf und Umgebung sind wir persönlich für Sie da.

Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden

Pflegeberatung in Schwandorf und Umgebung

In der Pflegeberatung in Schwandorf sortieren wir mit Ihnen, welche Leistungen Ihnen tatsächlich zustehen. Das Pflegerecht kennt ein gutes Dutzend Ansprüche, die sich teils kombinieren und teils ausschließen. Wir gehen sie für Ihre Situation durch — Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Umwandlungsanspruch, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung — und sagen Ihnen konkret, welches Geld gerade ungenutzt liegen bleibt.

Die Beratung findet bei Ihnen zuhause statt, in Schwandorf ebenso wie in Wackersdorf, Nabburg und Burglengenfeld. Leandra Hero ist Ihre feste Ansprechperson in Schwandorf.

Wer Pflegegeld bezieht und zuhause von Angehörigen gepflegt wird, muss den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig abrufen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt dafür ein einheitlicher Takt: halbjährlich in allen Pflegegraden von 2 bis 5. Diesen Pflichtbesuch übernehmen wir und melden ihn direkt an Ihre Pflegekasse.

Was beinhaltet die Pflegeberatung in Schwandorf?

  • Beratung zum Entlastungsbetrag
  • Verhinderungspflege
  • Umwandlungsanspruch
  • Koordination mit der Pflegekasse

Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten?

Der Beratungseinsatz zuhause ist für Sie kostenfrei – die Pflegekasse trägt ihn. Wir beraten dabei zu Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Umwandlungsanspruch und übernehmen die Abwicklung mit Ihrer Kasse.

Unser Einsatzgebiet für die Pflegeberatung rund um Schwandorf: Wackersdorf, Nabburg, Burglengenfeld. Liegt Ihr Wohnort nicht dabei? Fragen Sie trotzdem an, oft finden wir eine Lösung.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Schwandorf

  • Was kostet die Pflegeberatung in Schwandorf?

    Der Beratungseinsatz zuhause kostet Sie nichts, die Pflegekasse trägt ihn. Auch unser Erstgespräch zur Klärung Ihrer Ansprüche ist kostenlos und unverbindlich.

  • Kommen Sie für die Beratung zu mir nach Hause?

    Ja, die Beratung findet grundsätzlich bei Ihnen zuhause statt. Nur so sehen wir, wo es im Alltag tatsächlich klemmt. Wir sind in der mittleren Oberpfalz unterwegs und kommen unter anderem nach Wackersdorf, Nabburg und Burglengenfeld. Jede zweite Beratung darf auf Wunsch per Videokonferenz laufen — vorerst bis Ende März 2027; der erste Termin muss in der Wohnung stattfinden.

  • Wie oft ist der Beratungsbesuch Pflicht?

    Die Pflicht trifft alle, die Pflegegeld beziehen und zuhause von Angehörigen gepflegt werden: seit dem 1. Januar 2026 einheitlich halbjährlich, in allen Pflegegraden von 2 bis 5. Bei Pflegegrad 4 und 5 dürfen Sie die Beratung stattdessen vierteljährlich abrufen, also bis zu viermal im Jahr statt zweimal — verpflichtend bleibt der halbjährliche Termin. Bei Pflegegrad 1 besteht der halbjährliche Anspruch ohne Pflicht, ebenso wenn Sie Pflegesachleistungen von einem Pflegedienst beziehen. Bleibt der Pflichtbesuch aus, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.

  • Helfen Sie in Schwandorf auch beim Antrag auf einen Pflegegrad?

    Ja. Wir bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor, erklären, worauf es bei der Einstufung ankommt, und helfen beim Pflegetagebuch. Gut zu wissen: Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden; hält sie die Frist nicht ein und hat sie die Verzögerung zu vertreten, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche. Fällt der Bescheid zu niedrig aus, unterstützen wir beim Widerspruch.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kostenfrei!

Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.

info@seniorcare-gmbh.de Antwort innerhalb von 24 h

Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr Telefonisch für Sie erreichbar