Pflegeberatung

Pflegeberatung in Schwandorf

Individuelle Beratung zu Pflegeleistungen und Ansprüchen. In Schwandorf und Umgebung sind wir persönlich für Sie da.

Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden

Pflegeberatung in Schwandorf und Umgebung

In der Pflegeberatung in Schwandorf sortieren wir mit Ihnen, welche Leistungen Ihnen tatsächlich zustehen. Das Pflegerecht kennt ein gutes Dutzend Ansprüche, die sich teils kombinieren und teils ausschließen. Wir gehen sie für Ihre Situation durch und sagen Ihnen konkret, welches Geld gerade ungenutzt liegen bleibt.

Die Beratung findet bei Ihnen zuhause statt, in Schwandorf ebenso wie in Wackersdorf, Nabburg und Burglengenfeld. Leandra Hero ist Ihre feste Ansprechperson in Schwandorf.

Wer Pflegegeld bezieht und zuhause von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Diesen Pflichtbesuch übernehmen wir und melden ihn direkt an Ihre Pflegekasse.

Was beinhaltet die Pflegeberatung in Schwandorf?

  • Beratung zum Entlastungsbetrag
  • Verhinderungspflege
  • Umwandlungsanspruch
  • Koordination mit der Pflegekasse

Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten?

Verpflichtender Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI – wir beraten Sie zu Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Umwandlungsanspruch und übernehmen die Abwicklung mit der Pflegekasse für Sie.

Seniorcare Schwandorf

Margaretenstraße 3

92421 Schwandorf

09431 / 6372090

schwandorf@seniorcare-gmbh.de

Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr

4,7/5 · 6 Bewertungen (Google-Bewertungen, öffnet in neuem Tab)

Ihre Ansprechperson vor Ort: Leandra Hero

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Unser Einsatzgebiet für die Pflegeberatung rund um Schwandorf: Wackersdorf, Nabburg, Burglengenfeld. Liegt Ihr Wohnort nicht dabei? Fragen Sie trotzdem an, oft finden wir eine Lösung.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Schwandorf

  • Was kostet die Pflegeberatung in Schwandorf?

    Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Sie kostenfrei, die Pflegekasse trägt die Kosten. Auch unser Erstgespräch zur Klärung Ihrer Ansprüche ist kostenlos und unverbindlich.

  • Kommen Sie für die Pflegeberatung zu mir nach Hause?

    Ja, die Beratung findet grundsätzlich bei Ihnen zuhause statt. Nur so sehen wir, wo es im Alltag tatsächlich klemmt. Wir kommen in der mittleren Oberpfalz, unter anderem nach Wackersdorf, Nabburg und Burglengenfeld.

  • Wie oft ist der Beratungsbesuch Pflicht?

    Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich, sofern ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und halbjährlich abrufbar. Wird der Nachweis versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

  • Helfen Sie in Schwandorf auch beim Antrag auf einen Pflegegrad?

    Ja. Wir bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor, erklären, worauf es bei der Einstufung ankommt, und helfen beim Pflegetagebuch. Fällt der Bescheid zu niedrig aus, unterstützen wir beim Widerspruch.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kostenfrei!

Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.

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