Leistung

Pflegeberatung: Ihre Ansprüche verständlich erklärt

Individuelle Beratung zu Pflegeleistungen und Ansprüchen.

Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden

Beraterin bespricht Unterlagen mit einem älteren Ehepaar am Wohnzimmertisch KI-generiert

Oft komplett kostenfrei

Pflege- oder Krankenkasse, Bezirk oder Kommune übernehmen in der Regel die Kosten.

Wir übernehmen den Papierkram

Anspruch prüfen, Antrag stellen und direkt mit dem Kostenträger abrechnen – das machen wir.

Persönlich & verlässlich

Eine feste, qualifizierte Bezugsperson an Ihrer Seite.

Seniorcare-Mitarbeiterin im weißen Polo bespricht Unterlagen mit einer Seniorin am Sofa KI-generiert

Echte Menschen an Ihrer Seite

Bei Seniorcare betreut Sie ein ausgebildetes Team – freundlich, zuverlässig und mit Zeit für Sie. Keine wechselnden Gesichter, sondern eine feste Bezugsperson, die Sie und Ihren Alltag kennt.

  • Professionelle Mitarbeiter
  • Eine feste Bezugsperson statt wechselndem Personal
  • Pünktlich, einfühlsam und verlässlich

Was ist Pflegeberatung?

Das deutsche Pflegerecht kennt ein gutes Dutzend Leistungen, die sich teilweise kombinieren, teilweise gegenseitig ausschließen. In der Pflegeberatung sortieren wir das für Ihre konkrete Situation: Was steht Ihnen zu, was davon nutzen Sie schon, und welches Geld bleibt gerade liegen? Die Beratung findet bei Ihnen zuhause statt.

Für wen?

Pflegebedürftige und Angehörige

So unterstützen wir

  • Beratung zum Entlastungsbetrag
  • Verhinderungspflege
  • Umwandlungsanspruch
  • Koordination mit der Pflegekasse

Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten?

Verpflichtender Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI – wir beraten Sie zu Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Umwandlungsanspruch und übernehmen die Abwicklung mit der Pflegekasse für Sie.

Unsere Hilfe im Überblick

  • Ansprechpartner vor Ort
  • Kurzfristig verfügbar
  • Versicherte Dienstleistung
  • Beantragung mit uns
  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

So einfach geht's

In 3 Schritten zur Pflegeberatung

  1. Kontaktaufnahme

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

  2. Beratung & Antrag

    Wir prüfen Anspruch & Kostenübernahme.

  3. Hilfe vor Ort

    Ihre Unterstützung startet.

Jetzt unverbindlich anfragen

Kostenfrei & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 h

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht und zuhause von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Dieser Pflichteinsatz ist keine Kontrolle, sondern eine Unterstützung – und er ist für Sie kostenfrei, die Pflegekasse zahlt ihn. Wird er nicht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Wir übernehmen den Beratungseinsatz und melden ihn direkt an Ihre Kasse.

Was in der Beratung besprochen wird

Wir schauen uns gemeinsam die Pflegesituation zuhause an: Wie läuft der Tag, wo wird es schwierig, wo droht Überlastung? Danach gehen wir Ihre Ansprüche durch – Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Umwandlungsanspruch, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Wohnraumanpassung. Sehr oft finden wir dabei Leistungen, die seit Monaten ungenutzt bleiben, weil niemand davon erzählt hat.

Auch sinnvoll ohne Pflichttermin

Sie müssen keinen Pflichteinsatz haben, um sich beraten zu lassen. Gerade am Anfang, wenn ein Pflegegrad gerade erst bewilligt wurde oder ein Elternteil nach einem Krankenhausaufenthalt plötzlich Hilfe braucht, ist eine sortierende Beratung das Sinnvollste, was Sie tun können. Das Erstgespräch ist bei uns immer kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung

  • Wie oft ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 Pflicht?

    Bei Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal. Die Pflicht gilt für alle, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und zuhause von Angehörigen gepflegt werden. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig, kann aber halbjährlich abgerufen werden.

  • Was kostet die Pflegeberatung?

    Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Sie kostenfrei, die Pflegekasse trägt die Kosten. Auch unser Erstgespräch zur Klärung Ihrer Ansprüche ist kostenlos und unverbindlich.

  • Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch nicht mache?

    Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumen ganz einstellen. Der Nachweis läuft über ein Formular, das die beratende Stelle ausfüllt und an die Pflegekasse schickt. Diesen Teil übernehmen wir für Sie.

  • Beraten Sie auch bei der Beantragung eines Pflegegrads?

    Ja. Wir bereiten Sie auf den Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes vor, erklären, worauf es bei der Einstufung ankommt, und helfen beim Pflegetagebuch. Ist der Bescheid aus Ihrer Sicht zu niedrig ausgefallen, unterstützen wir auch beim Widerspruch.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kostenfrei!

Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.

info@seniorcare-gmbh.de Antwort innerhalb von 24 h

Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr Telefonisch für Sie erreichbar

Kostenfreie Erstberatung

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