Oft komplett kostenfrei
Pflege- oder Krankenkasse, Bezirk oder Kommune übernehmen in der Regel die Kosten.
Leistung
Wir sortieren Ihre Ansprüche, beraten zu Entlastung und Anträgen und übernehmen den Beratungseinsatz für die Pflegekasse.
Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden
KI-generiert Pflege- oder Krankenkasse, Bezirk oder Kommune übernehmen in der Regel die Kosten.
Anspruch prüfen, Antrag stellen und direkt mit dem Kostenträger abrechnen – das machen wir.
Eine feste, qualifizierte Bezugsperson an Ihrer Seite.
KI-generiert Bei Seniorcare betreut Sie ein ausgebildetes Team – freundlich, zuverlässig und mit Zeit für Sie. Keine wechselnden Gesichter, sondern eine feste Bezugsperson, die Sie und Ihren Alltag kennt.
Das Pflegerecht kennt ein gutes Dutzend Leistungen, die sich teils kombinieren und teils gegenseitig ausschließen. In der Pflegeberatung sortieren wir das für Ihre Situation: Was steht Ihnen zu, was nutzen Sie schon, und welches Geld bleibt gerade liegen? Wir kommen dafür zu Ihnen nach Hause – und übernehmen auf Wunsch gleich den Beratungseinsatz, den die Pflegekasse beim Bezug von Pflegegeld verlangt.
Menschen mit Pflegegrad, die zuhause gepflegt werden, und die Angehörigen, die pflegen und organisieren.
Kostenübernahme
Der Beratungseinsatz zuhause ist für Sie kostenfrei – die Pflegekasse trägt ihn. Wir beraten dabei zu Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Umwandlungsanspruch und übernehmen die Abwicklung mit Ihrer Kasse.
So einfach geht's
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Wer Pflegegeld bezieht und zuhause von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt dafür ein einheitlicher Takt: in allen Pflegegraden von 2 bis 5 halbjährlich. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist ein Termin je Quartal möglich, verpflichtend bleibt es beim halbjährlichen – die frühere vierteljährliche Pflicht ist entfallen. Für Sie ist der Termin kostenfrei, die Pflegekasse zahlt ihn. Wir führen ihn durch und melden ihn direkt an Ihre Kasse.
Zuerst schauen wir uns die Pflegesituation zuhause an: Wie läuft der Tag, wo wird es schwierig, wo droht Überlastung? Danach gehen wir Ihre Ansprüche durch – Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Umwandlungsanspruch, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Zuschüsse für die Wohnraumanpassung. Sehr oft finden wir dabei Leistungen, die seit Monaten ungenutzt bleiben, weil niemand davon erzählt hat. Am Ende haben Sie eine verständliche Übersicht, was als Nächstes zu tun ist.
Sie brauchen keinen Pflichteinsatz, um sich beraten zu lassen. Gerade am Anfang – wenn ein Pflegegrad frisch bewilligt ist oder ein Elternteil nach einem Klinikaufenthalt plötzlich Hilfe braucht – ist eine sortierende Beratung der schnellste Weg zu Klarheit. Angehörige dürfen und sollen dabei sein, auch wenn sie weiter weg wohnen; auf Wunsch schalten wir sie telefonisch dazu. Das Erstgespräch ist bei uns immer kostenlos und unverbindlich.
Viele Familien kommen zu uns, bevor überhaupt ein Pflegegrad vorliegt. Wir sehen uns an, welche Einschränkungen im Alltag tatsächlich bestehen, bereiten den Termin mit dem Medizinischen Dienst vor und zeigen, wie ein Pflegetagebuch geführt wird, das die Begutachtung nachvollziehbar macht. Fällt der Bescheid aus Ihrer Sicht zu niedrig aus, unterstützen wir beim Widerspruch.
Verfügbar an allen 9 Standorten von Seniorcare.
Standorte ansehenSeit dem 1. Januar 2026 einheitlich halbjährlich – in allen Pflegegraden von 2 bis 5. Bei Pflegegrad 4 und 5 dürfen Sie die Beratung auch einmal pro Quartal abrufen, verpflichtend bleibt aber nur der halbjährliche Termin. Bei Pflegegrad 1 besteht ein halbjährlicher Anspruch ohne Pflicht, und wer Pflegesachleistungen von einem Pflegedienst bezieht, kann die Beratung ebenfalls halbjährlich in Anspruch nehmen. Die Pflicht trifft alle, die Pflegegeld beziehen und zuhause von Angehörigen gepflegt werden.
Der Beratungseinsatz zuhause kostet Sie nichts, die Pflegekasse trägt ihn. Auch unser Erstgespräch zur Klärung Ihrer Ansprüche ist kostenlos und unverbindlich.
Dann muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und es im Wiederholungsfall entziehen – ein Ermessen hat sie dabei nicht. Der Nachweis läuft über ein Formular, das die beratende Stelle ausfüllt und an die Pflegekasse schickt. Diesen Teil übernehmen wir für Sie, damit nichts liegen bleibt.
Jede zweite Beratung darf auf Wunsch als Videokonferenz stattfinden, vorerst bis zum 31. März 2027; der erste Termin muss vor Ort in der Wohnung sein. Für Angehörige, die weiter weg wohnen, ist das oft die einfachere Lösung.
Ausdrücklich ja. Wer pflegt, hat die meisten Fragen – zu Entlastung, zu Anträgen, zur eigenen Belastungsgrenze. Wir legen den Termin so, dass Sie dabei sein können, und beziehen Geschwister auf Wunsch telefonisch mit ein.
Ja – von der Vorbereitung auf den Medizinischen Dienst bis zum Widerspruch. Gut zu wissen: Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden; hält sie die Frist nicht ein und hat sie die Verzögerung zu vertreten, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche.
Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.
Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr Telefonisch für Sie erreichbar