Ratgeber

Pflegegrade 1 bis 5: Punkte, Leistungen und Beträge

Fünf Pflegegrade, sechs Begutachtungsmodule, ein Punktesystem: Die Einstufung wirkt komplizierter, als sie ist. Diese Übersicht zeigt, ab welcher Punktzahl welcher Pflegegrad gilt und welche Beträge 2026 dahinterstehen.

Gutachterin macht Notizen im Gespräch mit einem älteren Herrn in seinem Sessel KI-generiert

4 Min. Lesezeit Rechtsstand 2026 · geprüft im Juli 2026

Das Punktesystem hinter den Pflegegraden

Seit 2017 entscheidet nicht mehr der Zeitaufwand über den Pflegegrad, sondern die Selbstständigkeit. Der Medizinische Dienst bewertet in sechs Modulen, wie gut jemand seinen Alltag noch allein bewältigt, und rechnet daraus eine gewichtete Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100.

Diese Umstellung war eine deutliche Verbesserung für Menschen mit Demenz. Vorher fielen sie oft durchs Raster, weil sie körperlich noch mobil waren. Heute fließen kognitive Einschränkungen und Verhaltensauffälligkeiten mit 15 Prozent in die Bewertung ein.

Pflegegrad 1 · geringe Beeinträchtigung
ab 12,5 Punkte
Pflegegrad 2 · erhebliche Beeinträchtigung
ab 27 Punkte
Pflegegrad 3 · schwere Beeinträchtigung
ab 47,5 Punkte
Pflegegrad 4 · schwerste Beeinträchtigung
ab 70 Punkte
Pflegegrad 5 · härteste Anforderungen
ab 90 Punkte

Pflegegeld je Pflegegrad 2026

Pflegegeld erhält, wer zuhause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt wird. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die frei darüber verfügen kann. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.

Für 2026 gelten unveränderte Beträge, eine Erhöhung ist in diesem Jahr nicht vorgesehen.

Pflegegrad 2 · monatlich
347 €
Pflegegrad 3 · monatlich
599 €
Pflegegrad 4 · monatlich
800 €
Pflegegrad 5 · monatlich
990 €

Pflegesachleistung je Pflegegrad 2026

Die Pflegesachleistung deckt die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst ab. Sie wird nicht ausgezahlt, sondern direkt mit dem Dienst abgerechnet.

Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren. Wer die Sachleistung nur teilweise ausschöpft, erhält für den ungenutzten Anteil anteilig Pflegegeld. Diese sogenannte Kombinationsleistung ist der Regelfall in vielen Familien.

Pflegegrad 2 · monatlich
796 €
Pflegegrad 3 · monatlich
1.497 €
Pflegegrad 4 · monatlich
1.859 €
Pflegegrad 5 · monatlich
2.299 €

Leistungen, die für alle Pflegegrade gelten

Einige Ansprüche sind unabhängig vom Pflegegrad und stehen bereits ab Pflegegrad 1 in voller Höhe zu.

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich, Pflegegrad 1 bis 5
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich, Pflegegrad 1 bis 5
  • Zuschuss zur Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
  • Hausnotruf: 25,50 Euro monatlich
  • Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse für Angehörige

Leistungen ab Pflegegrad 2

Mit Pflegegrad 2 öffnen sich die großen Leistungstöpfe. Neben Pflegegeld und Pflegesachleistung kommen hinzu:

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege mit einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für bis zu acht Wochen im Jahr. Dazu der Umwandlungsanspruch, mit dem sich bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln lassen. Außerdem Tages- und Nachtpflege sowie, bei stationärer Versorgung, der Leistungsbetrag für vollstationäre Pflege.

Der Übergang von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 ist damit der folgenreichste Schritt im gesamten System. Zwischen 26 und 27 Punkten in der Begutachtung liegen mehrere hundert Euro monatlich. Wer knapp darunter eingestuft wurde, sollte das Gutachten anfordern und prüfen, ob der Hilfebedarf vollständig erfasst wurde.

Wie die Punkte in den Modulen zustande kommen

Die Gesamtpunktzahl entsteht nicht durch simples Addieren. Jedes Modul wird zunächst für sich bewertet, dann in gewichtete Punkte umgerechnet und erst danach zusammengezählt. Das erklärt, warum sich ein hoher Hilfebedarf in einem einzelnen Bereich manchmal weniger stark auswirkt als erwartet.

Am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 Prozent, also Waschen, Ankleiden, Essen und Toilettengang. Danach folgt mit 20 Prozent der Umgang mit Krankheit und Therapie, etwa Medikamente, Arztbesuche und Verbandswechsel. Je 15 Prozent entfallen auf die Gestaltung des Alltagslebens sowie auf den höheren Wert aus den Modulen 2 und 3. Die Mobilität schlägt mit 10 Prozent zu Buche.

Für Menschen mit Demenz ist die Sonderregelung bei den Modulen 2 und 3 entscheidend: Es zählt nur das Modul mit dem höheren Punktwert, nicht die Summe aus beiden. Wer sowohl kognitive Einschränkungen als auch Verhaltensauffälligkeiten zeigt, bekommt dafür also nicht doppelt Punkte.

Wann sich eine Höherstufung lohnt

Ein einmal festgestellter Pflegegrad bleibt bestehen, bis ein neuer Antrag gestellt wird. Die Pflegekasse prüft nicht von sich aus, ob sich der Zustand verschlechtert hat. Diese Initiative müssen Sie ergreifen.

Typische Anlässe für eine Höherstufung sind ein Sturz mit bleibenden Folgen, ein längerer Krankenhausaufenthalt, eine fortschreitende Demenz oder eine neue Diagnose. Auch schleichende Veränderungen zählen: Wenn die Hilfe beim Anziehen vor einem Jahr noch ein Handgriff war und heute zwanzig Minuten dauert, ist das relevant.

Der Ablauf entspricht dem Erstantrag. Wichtig ist die Vorbereitung: Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen, aktuelle Arztberichte und die Anwesenheit der pflegenden Person beim Termin sind die drei Faktoren, die über das Ergebnis entscheiden.

Häufige Fragen

  • Ab wie vielen Punkten gilt welcher Pflegegrad?

    Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Die Höchstpunktzahl liegt bei 100.

  • Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

    347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld gezahlt. Für 2026 wurden die Beträge nicht erhöht.

  • Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren?

    Ja. Wenn Sie die Pflegesachleistung nur teilweise nutzen, erhalten Sie für den ungenutzten Anteil anteilig Pflegegeld. Diese Kombinationsleistung ist in der Praxis der Regelfall.

  • Welche Leistungen gibt es schon ab Pflegegrad 1?

    Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro monatlich, Pflegeberatung, Hausnotruf-Zuschuss und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. Pflegegeld, Verhinderungspflege und Umwandlungsanspruch gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Wir prüfen Ihren Anspruch

Ein Anruf genügt: Wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht, und übernehmen die Beantragung.

info@seniorcare-gmbh.de Antwort innerhalb von 24 h

Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr Telefonisch für Sie erreichbar

Kostenfreie Erstberatung

Welchen Standort möchten Sie anrufen?

Wählen Sie den Standort in Ihrer Nähe – wir sind Mo–Fr von 8:30–16:00 Uhr für Sie da.