Oft komplett kostenfrei
Pflege- oder Krankenkasse, Bezirk oder Kommune übernehmen in der Regel die Kosten.
Leistung
Gesellschaft, Unterstützung und Lebensfreude – zuhause und unterwegs. Kostenfrei für Menschen mit Pflegegrad.
Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden
KI-generiert Pflege- oder Krankenkasse, Bezirk oder Kommune übernehmen in der Regel die Kosten.
Anspruch prüfen, Antrag stellen und direkt mit dem Kostenträger abrechnen – das machen wir.
Eine feste, qualifizierte Bezugsperson an Ihrer Seite.
KI-generiert Bei Seniorcare betreut Sie ein ausgebildetes Team – freundlich, zuverlässig und mit Zeit für Sie. Keine wechselnden Gesichter, sondern eine feste Bezugsperson, die Sie und Ihren Alltag kennt.
Alltagsbegleitung, oft auch stundenweise Seniorenbetreuung oder häusliche Betreuung genannt, ist mehr als Hilfe im Haushalt: eine aktivierende Betreuung, die Selbstständigkeit und soziales Wohlbefinden fördert – mit einer festen Bezugsperson, die Zeit für Sie mitbringt. Für Menschen mit Pflegegrad ist sie in der Regel kostenfrei, weil die Pflegekasse die Kosten übernimmt.
Gut zu wissen: Unsere Begleitung entlastet auch pflegende Angehörige.
Kostenübernahme
Für Sie kostenfrei. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten – je nach Pflegegrad:
Plus: Mit dem Umwandlungsanspruch sichern Sie bis zu 3 zusätzliche Stunden pro Woche. Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen die Beantragung.
So einfach geht's
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Wir prüfen Anspruch & Kostenübernahme.
Ihre Alltagsbegleitung startet.
Kostenfrei & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 h
In den allermeisten Fällen die Pflegekasse. Wer einen Pflegegrad hat, bekommt monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – dieses Geld ist ausdrücklich für Angebote wie unsere Alltagsbegleitung gedacht. Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Töpfe hinzu: der Umwandlungsanspruch, mit dem sich bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung in Betreuung umwandeln lassen, und die Verhinderungspflege. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts vor und bekommen keine Rechnung.
Schon mit Pflegegrad 1 steht Ihnen der volle Entlastungsbetrag zu. Das entspricht in der Praxis etwa anderthalb Stunden Betreuung alle zwei Wochen. Viele Familien wissen das nicht und lassen den Betrag ungenutzt verfallen. Nicht abgerufene Beträge verfallen zum 30. Juni des Folgejahres – ein Anruf genügt, und wir prüfen, was Ihnen zusteht und was davon noch offen ist.
Wir sind kein ambulanter Pflegedienst und übernehmen keine medizinische Behandlungspflege wie Verbandswechsel oder Medikamentengabe. Auch eine Betreuung rund um die Uhr bieten wir nicht an. Unsere Stärke sind die Stunden dazwischen: Zeit, Gesellschaft, Struktur im Alltag und die Aufgaben, für die im Pflegealltag niemand mehr Luft hat. Wenn Sie zusätzlich Pflege benötigen, arbeiten wir problemlos parallel zu einem Pflegedienst.
Ein großer Teil unserer Anfragen kommt nicht von den Betroffenen selbst, sondern von Töchtern, Söhnen und Ehepartnern, die seit Monaten pflegen und an ihre Grenze kommen. Für diese Situation ist die Alltagsbegleitung gemacht: Sie schafft verlässliche Zeitfenster, in denen Sie arbeiten, zum Arzt gehen oder einfach durchatmen können, während jemand da ist, dem Sie vertrauen.
Verfügbar an allen 7 Standorten von Seniorcare.
Standorte ansehenAb Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 Euro monatlich steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu und ist genau für Angebote wie die Alltagsbegleitung vorgesehen. Ab Pflegegrad 2 kommen Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege als weitere Finanzierungsquellen dazu.
Das hängt vom Pflegegrad und den genutzten Leistungstöpfen ab. Mit dem Entlastungsbetrag allein sind es bei Pflegegrad 1 etwa anderthalb Stunden alle zwei Wochen. Ab Pflegegrad 2 lassen sich über den Umwandlungsanspruch bis zu drei zusätzliche Stunden pro Woche finanzieren. Wir rechnen Ihren individuellen Anspruch vorab mit Ihnen durch.
Ja, das ist unser Prinzip. Sie erhalten eine feste Bezugsperson, die Sie und Ihren Alltag kennt. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung, die vorab eingewiesen wird. Wechselnde Gesichter bei jedem Termin gibt es bei uns nicht.
Ja. Ohne Pflegegrad zahlt keine Kasse, Sie können die Betreuung aber privat buchen. Häufig ist ein Pflegegrad aber durchaus vorhanden oder erreichbar, ohne dass die Familie es weiß. Wir prüfen das kostenlos für Sie und unterstützen bei der Antragstellung.
Nein. Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandswechsel darf nur ein ambulanter Pflegedienst leisten. Wir übernehmen Betreuung, Haushalt und Begleitung – und arbeiten dabei ohne Probleme parallel zu einem bestehenden Pflegedienst.
Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.
Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr Telefonisch für Sie erreichbar