Leistung

Alltagsbegleitung: mehr als Hilfe im Haushalt

Gesellschaft, Unterstützung und Lebensfreude – zuhause und unterwegs. Kostenfrei für Menschen mit Pflegegrad.

Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden

Betreuer begleitet Senior mit Rollator bei einem Spaziergang im Park KI-generiert

Oft komplett kostenfrei

Pflege- oder Krankenkasse, Bezirk oder Kommune übernehmen in der Regel die Kosten.

Wir übernehmen den Papierkram

Anspruch prüfen, Antrag stellen und direkt mit dem Kostenträger abrechnen – das machen wir.

Persönlich & verlässlich

Eine feste, qualifizierte Bezugsperson an Ihrer Seite.

Seniorcare-Alltagsbegleiterin im weißen Polo begleitet eine Seniorin beim Spaziergang KI-generiert

Echte Menschen an Ihrer Seite

Bei Seniorcare betreut Sie ein ausgebildetes Team – freundlich, zuverlässig und mit Zeit für Sie. Keine wechselnden Gesichter, sondern eine feste Bezugsperson, die Sie und Ihren Alltag kennt.

  • Professionelle Mitarbeiter
  • Eine feste Bezugsperson statt wechselndem Personal
  • Pünktlich, einfühlsam und verlässlich

Was ist Alltagsbegleitung?

Alltagsbegleitung, oft auch stundenweise Seniorenbetreuung oder häusliche Betreuung genannt, ist mehr als Hilfe im Haushalt: eine aktivierende Betreuung, die Selbstständigkeit und soziales Wohlbefinden fördert – mit einer festen Bezugsperson, die Zeit für Sie mitbringt. Für Menschen mit Pflegegrad ist sie in der Regel kostenfrei, weil die Pflegekasse die Kosten übernimmt.

Für wen?

  • Menschen mit Pflegegrad 1–5
  • Seniorinnen und Senioren, die zuhause Unterstützung möchten

So unterstützen wir

  • Gesellschaft & Betreuung zuhause
  • Spaziergänge, Ausflüge & Spiele
  • Einkäufe, Arzt- & Behördengänge
  • Haushalt: Kochen, Wäsche & Staubsaugen

Gut zu wissen: Unsere Begleitung entlastet auch pflegende Angehörige.

Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten?

Für Sie kostenfrei. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten – je nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1 · alle 2 Wochenca. 1,5 Std.
  • Pflegegrad 2–5 · pro Wocheca. 2,5 Std.

Plus: Mit dem Umwandlungsanspruch sichern Sie bis zu 3 zusätzliche Stunden pro Woche. Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen die Beantragung.

Unsere Hilfe im Überblick

  • Ansprechpartner vor Ort
  • Kurzfristig verfügbar
  • Versicherte Dienstleistung
  • Beantragung mit uns
  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

So einfach geht's

In 3 Schritten zur Alltagsbegleitung

  1. Kontaktaufnahme

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

  2. Beratung & Antrag

    Wir prüfen Anspruch & Kostenübernahme.

  3. Hilfe vor Ort

    Ihre Alltagsbegleitung startet.

Jetzt unverbindlich anfragen

Kostenfrei & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 h

Wer bezahlt die Alltagsbegleitung?

In den allermeisten Fällen die Pflegekasse. Wer einen Pflegegrad hat, bekommt monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – dieses Geld ist ausdrücklich für Angebote wie unsere Alltagsbegleitung gedacht. Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Töpfe hinzu: der Umwandlungsanspruch, mit dem sich bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung in Betreuung umwandeln lassen, und die Verhinderungspflege. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts vor und bekommen keine Rechnung.

Alltagsbegleitung ab Pflegegrad 1

Schon mit Pflegegrad 1 steht Ihnen der volle Entlastungsbetrag zu. Das entspricht in der Praxis etwa anderthalb Stunden Betreuung alle zwei Wochen. Viele Familien wissen das nicht und lassen den Betrag ungenutzt verfallen. Nicht abgerufene Beträge verfallen zum 30. Juni des Folgejahres – ein Anruf genügt, und wir prüfen, was Ihnen zusteht und was davon noch offen ist.

Was eine Alltagsbegleitung nicht ist

Wir sind kein ambulanter Pflegedienst und übernehmen keine medizinische Behandlungspflege wie Verbandswechsel oder Medikamentengabe. Auch eine Betreuung rund um die Uhr bieten wir nicht an. Unsere Stärke sind die Stunden dazwischen: Zeit, Gesellschaft, Struktur im Alltag und die Aufgaben, für die im Pflegealltag niemand mehr Luft hat. Wenn Sie zusätzlich Pflege benötigen, arbeiten wir problemlos parallel zu einem Pflegedienst.

Entlastung für pflegende Angehörige

Ein großer Teil unserer Anfragen kommt nicht von den Betroffenen selbst, sondern von Töchtern, Söhnen und Ehepartnern, die seit Monaten pflegen und an ihre Grenze kommen. Für diese Situation ist die Alltagsbegleitung gemacht: Sie schafft verlässliche Zeitfenster, in denen Sie arbeiten, zum Arzt gehen oder einfach durchatmen können, während jemand da ist, dem Sie vertrauen.

Häufige Fragen zur Alltagsbegleitung

  • Ab welchem Pflegegrad ist die Alltagsbegleitung kostenfrei?

    Ab Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 Euro monatlich steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu und ist genau für Angebote wie die Alltagsbegleitung vorgesehen. Ab Pflegegrad 2 kommen Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege als weitere Finanzierungsquellen dazu.

  • Wie viele Stunden Alltagsbegleitung stehen mir zu?

    Das hängt vom Pflegegrad und den genutzten Leistungstöpfen ab. Mit dem Entlastungsbetrag allein sind es bei Pflegegrad 1 etwa anderthalb Stunden alle zwei Wochen. Ab Pflegegrad 2 lassen sich über den Umwandlungsanspruch bis zu drei zusätzliche Stunden pro Woche finanzieren. Wir rechnen Ihren individuellen Anspruch vorab mit Ihnen durch.

  • Bekomme ich immer dieselbe Betreuungskraft?

    Ja, das ist unser Prinzip. Sie erhalten eine feste Bezugsperson, die Sie und Ihren Alltag kennt. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung, die vorab eingewiesen wird. Wechselnde Gesichter bei jedem Termin gibt es bei uns nicht.

  • Kann ich Alltagsbegleitung auch ohne Pflegegrad bekommen?

    Ja. Ohne Pflegegrad zahlt keine Kasse, Sie können die Betreuung aber privat buchen. Häufig ist ein Pflegegrad aber durchaus vorhanden oder erreichbar, ohne dass die Familie es weiß. Wir prüfen das kostenlos für Sie und unterstützen bei der Antragstellung.

  • Übernehmen Sie auch Pflege oder Medikamente?

    Nein. Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandswechsel darf nur ein ambulanter Pflegedienst leisten. Wir übernehmen Betreuung, Haushalt und Begleitung – und arbeiten dabei ohne Probleme parallel zu einem bestehenden Pflegedienst.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kostenfrei!

Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.

info@seniorcare-gmbh.de Antwort innerhalb von 24 h

Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr Telefonisch für Sie erreichbar

Kostenfreie Erstberatung

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Wählen Sie den Standort in Ihrer Nähe – wir sind Mo–Fr von 8:30–16:00 Uhr für Sie da.