Seniorcare

Leistung

Alltagsbegleitung zuhause: mehr als Hilfe im Haushalt

Unterstützung im Alltag und stundenweise Betreuung für Menschen mit Pflegegrad.

Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden

Betreuer begleitet Senior mit Rollator bei einem Spaziergang im Park KI-generiert

Oft komplett kostenfrei

Pflege- oder Krankenkasse, Bezirk oder Kommune übernehmen in der Regel die Kosten.

Wir übernehmen den Papierkram

Anspruch prüfen, Antrag stellen und direkt mit dem Kostenträger abrechnen – das machen wir.

Persönlich & verlässlich

Eine feste, qualifizierte Bezugsperson an Ihrer Seite.

Seniorcare-Alltagsbegleiterin im weißen Polo begleitet eine Seniorin beim Spaziergang KI-generiert

Echte Menschen an Ihrer Seite

Bei Seniorcare betreut Sie ein ausgebildetes Team – freundlich, zuverlässig und mit Zeit für Sie. Keine wechselnden Gesichter, sondern eine feste Bezugsperson, die Sie und Ihren Alltag kennt.

  • Professionelle Mitarbeiter
  • Eine feste Bezugsperson statt wechselndem Personal
  • Pünktlich, einfühlsam und verlässlich

Was ist Alltagsbegleitung?

Alltagsbegleitung – auch Alltagshilfe oder häusliche Betreuung genannt – ist eine aktivierende Betreuung, die Selbstständigkeit und soziale Kontakte erhält. Eine feste Betreuungskraft kommt regelmäßig zu Ihnen nach Hause, bringt Zeit mit und hält aufrecht, was den Alltag ausmacht: Gespräche, Spaziergänge, Einkäufe, Termine. Für Menschen mit Pflegegrad übernimmt in aller Regel die Pflegekasse die Kosten – wir rechnen direkt mit ihr ab.

Für wen?

  • Menschen mit Pflegegrad 1–5, die zuhause leben
  • Angehörige, die die Pflege organisieren oder selbst pflegen

So unterstützen wir

  • Gesellschaft & Betreuung zuhause
  • Spaziergänge, Ausflüge & Spiele
  • Einkäufe, Arzt- & Behördengänge
  • Unterstützung im Haushalt, Kochen, Wäsche & Staubsaugen

Gut zu wissen: Häufig ruft nicht die pflegebedürftige Person selbst an, sondern die Tochter oder der Sohn. Wir klären den Anspruch und übernehmen den Schriftverkehr mit der Pflegekasse.

Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten?

Für Menschen mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse – wir rechnen direkt mit ihr ab, Sie legen nichts aus. Wie viel Betreuung möglich ist, hängt vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 1 · alle 2 Wochenca. 1,5 Std.
  • Pflegegrad 2–5 · pro Wocheca. 2,5 Std.

Ab Pflegegrad 2 kommt der Umwandlungsanspruch dazu: Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung lassen sich in Betreuungsstunden umwandeln, der Entlastungsbetrag bleibt daneben bestehen. Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen die Beantragung.

bis zu 3 Std. extra pro Woche

Unsere Hilfe im Überblick

  • Ansprechpartner vor Ort
  • Kurzfristig verfügbar
  • Versicherte Dienstleistung
  • Beantragung mit uns
  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

So einfach geht's

In 3 Schritten zur Alltagsbegleitung

  1. Kontaktaufnahme

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

  2. Beratung & Antrag

    Wir prüfen Anspruch & Kostenübernahme.

  3. Hilfe vor Ort

    Ihre Alltagsbegleitung startet.

Jetzt unverbindlich anfragen

Kostenfrei & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 h

Wer bezahlt die Alltagsbegleitung?

In aller Regel die Pflegekasse. Wer einen Pflegegrad hat und zuhause versorgt wird, bekommt monatlich bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – über das Jahr 1.572 Euro, ausdrücklich für Betreuung und Unterstützung im Alltag gedacht. Ab Pflegegrad 2 kommen zwei weitere Töpfe hinzu: der Umwandlungsanspruch und die Verhinderungspflege. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab: Sie strecken nichts vor und bekommen keine Rechnung.

Schon ab Pflegegrad 1

Den Entlastungsbetrag gibt es in allen Pflegegraden, also auch bei Pflegegrad 1. In der Praxis sind das etwa anderthalb Stunden Betreuung alle zwei Wochen. Viele Familien wissen davon nichts und lassen das Geld ungenutzt liegen – dabei ist es zweckgebunden für genau solche Angebote und nicht unbegrenzt haltbar. Ein Anruf genügt, und wir rechnen mit Ihnen durch, was Ihnen zusteht.

Wenn die pflegende Person selbst ausfällt

Dafür gibt es ab Pflegegrad 2 die Verhinderungspflege: Die Pflegekasse zahlt eine Ersatzpflege für längstens acht Wochen im Kalenderjahr. Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro; die acht Wochen gelten dabei je Leistung getrennt, gemeinsam gedeckelt ist nur das Geld. Eine Vorpflegezeit ist nicht mehr nötig, und vorher beantragt werden muss die Ersatzpflege auch nicht – wir übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Entlastung für Töchter, Söhne und Ehepartner

Ein großer Teil unserer Anfragen kommt nicht von den Pflegebedürftigen selbst, sondern von erwachsenen Kindern und Ehepartnern, die seit Monaten pflegen und an ihre Grenzen kommen. Genau dafür ist die Alltagsbegleitung da: verlässliche Zeitfenster, in denen Sie arbeiten, zum Arzt gehen oder einfach durchatmen können, während jemand da ist, dem Ihre Mutter oder Ihr Vater vertraut. Wenn Sie weiter weg wohnen, halten wir Sie über den Verlauf auf dem Laufenden.

Häufige Fragen zur Alltagsbegleitung

  • Ab welchem Pflegegrad ist die Alltagsbegleitung kostenfrei?

    Ab Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat steht in allen Pflegegraden von 1 bis 5 zur Verfügung und ist genau für Angebote wie die Alltagsbegleitung gedacht. Ab Pflegegrad 2 kommen Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege als weitere Finanzierungsquellen dazu. Innerhalb dieser Beträge zahlen Sie nichts dazu.

  • Wie viele Stunden Alltagsbegleitung stehen uns zu?

    Das hängt vom Pflegegrad und den genutzten Leistungen ab. Mit dem Entlastungsbetrag allein sind es rund anderthalb Stunden alle zwei Wochen. Ab Pflegegrad 2 lässt sich über den Umwandlungsanspruch deutlich mehr finanzieren – bis zu 40 Prozent der monatlichen Pflegesachleistung. Dieser Anteil wird auf die Pflegesachleistung angerechnet und mindert je nach Umfang das Pflegegeld; der Entlastungsbetrag bleibt davon unberührt. Wir rechnen Ihren Anspruch vorab mit Ihnen durch.

  • Bekommen wir immer dieselbe Betreuungskraft?

    Ja, das ist unser Prinzip. Sie bekommen eine feste Bezugsperson, die Ihre Mutter oder Ihren Vater und den Tagesablauf kennt. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung, die vorher eingewiesen wird. Wechselnde Gesichter bei jedem Termin gibt es bei uns nicht.

  • Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn wir ihn nicht nutzen?

    Nicht sofort. Was in einem Kalenderjahr übrig bleibt, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufen; danach ist der Betrag weg. Wer erst im Frühjahr anfängt, kann also oft noch Beträge aus dem Vorjahr einsetzen. Wir sehen für Sie nach, was bei Ihrer Pflegekasse noch offen ist.

  • Meine Mutter hat noch keinen Pflegegrad. Was können wir tun?

    Anrufen. Häufig ist ein Pflegegrad erreichbar, ohne dass die Familie damit rechnet. Wir schätzen die Situation im kostenlosen Erstgespräch ein, bereiten den Antrag mit Ihnen vor und begleiten die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Bis der Bescheid da ist, lässt sich die Betreuung privat buchen.

  • Was passiert mit dem Pflegegeld während der Verhinderungspflege?

    Betreuen wir stundenweise, also unter acht Stunden am Tag, läuft das Pflegegeld nach der Praxis der Pflegekassen ungekürzt weiter. Für ganze Tage Ersatzpflege wird es zur Hälfte fortgezahlt. Die Erstattung sollten Sie bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres einreichen – wir bereiten die Unterlagen dafür vor.

  • Übernehmen Sie auch Pflege oder Medikamente?

    Nein. Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandswechsel darf nur ein ambulanter Pflegedienst leisten. Wir übernehmen Betreuung, Begleitung und Haushalt – und arbeiten dabei problemlos parallel zu einem bestehenden Pflegedienst.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kostenfrei!

Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.

info@seniorcare-gmbh.de Antwort innerhalb von 24 h

Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr Telefonisch für Sie erreichbar