Schulbegleitung
Schulbegleitung in Ingolstadt
Eine feste Begleitung an der Seite Ihres Kindes im Schulalltag – damit Lernen und Teilhabe gelingen. In Ingolstadt und Umgebung sind wir persönlich für Sie da.
Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden
Schulbegleitung in Ingolstadt und Umgebung
Braucht Ihr Kind in der Schule mehr Unterstützung, als der Unterricht hergibt, begleitet es eine Schulbegleitung durch den Schultag — je nach Kostenträger auch Schulassistenz, Integrationshelfer oder Inklusionshelfer genannt. Sie hilft beim Strukturieren von Aufgaben, stützt die Konzentration, ist in Pausen und beim Raumwechsel dabei und begleitet auf dem Schulweg. Unterrichten darf sie nicht, das bleibt Aufgabe der Lehrkraft. Der Maßstab bleibt immer derselbe: so viel Unterstützung wie nötig, so wenig wie möglich.
Wir arbeiten mit Schulen im Ingolstädter Stadtgebiet und Umland zusammen, unter anderem in Gaimersheim, Kösching und Manching. Leandra Hero ist Ihre feste Ansprechperson in Ingolstadt.
Für Sie als Eltern entstehen keine Kosten, Einkommen und Vermögen bleiben außen vor. Bezahlt wird die Schulbegleitung je nach Unterstützungsbedarf Ihres Kindes vom Jugendamt oder vom Bezirk. Welche Stelle für Ihr Kind zuständig ist, klären wir vor der Antragstellung mit Ihnen — diese Zuordnung kostet Familien sonst schnell Monate.
Was beinhaltet die Schulbegleitung in Ingolstadt?
- Hilfe bei Konzentration & Struktur
- Unterstützung im Unterricht
- Begleitung in Pausen & auf dem Schulweg
- Förderung sozialer Kontakte
- Stärkung der Selbstständigkeit
Kostenübernahme
Wer übernimmt die Kosten?
Für Sie als Eltern kostenfrei. Wer die Kosten trägt, hängt vom Bedarf Ihres Kindes ab:
- Seelische Behinderung, z. B. ADHS oder AutismusJugendamt
- Körperliche oder geistige BehinderungBezirk
Sie müssen die Zuständigkeit nicht selbst herausfinden – wir prüfen sie vorab mit Ihnen und begleiten den Antrag bis zur Bewilligung.
Seniorcare Ingolstadt
Am Westerberg 13
85055 Ingolstadt
Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr
Route auf Google Maps planenUnser Einsatzgebiet für die Schulbegleitung rund um Ingolstadt: Gaimersheim, Kösching, Manching, Neuburg an der Donau. Liegt Ihr Wohnort nicht dabei? Fragen Sie trotzdem an, oft finden wir eine Lösung.
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Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Ingolstadt
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Was kostet eine Schulbegleitung in Ingolstadt für Eltern?
Nichts. Die Schulbegleitung ist eine Teilhabeleistung, die Kosten trägt das Jugendamt oder der Bezirk. Ein Kostenbeitrag der Eltern ist für beide Zuständigkeiten nicht vorgesehen — Einkommen und Vermögen bleiben außen vor.
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An welchen Schulen in Ingolstadt ist eine Schulbegleitung möglich?
An allen Schularten, von der Grundschule über Mittel- und Realschule bis zum Gymnasium sowie an Förderzentren. Häufig ist die Schulbegleitung genau die Leistung, die den Besuch einer Regelschule in Ingolstadt erst trägt. Wir stimmen uns dafür eng mit Lehrkräften und Schulleitung ab.
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Wann sollten wir die Schulbegleitung beantragen?
So früh wie möglich, idealerweise ein halbes Jahr vor Schuljahresbeginn: Zwischen Antrag und Bewilligung liegen je nach Stelle mehrere Monate. Gebraucht werden meist ein ärztliches oder psychologisches Gutachten, eine Stellungnahme der Schule und der Antrag selbst. Wir stellen die Unterlagen mit Ihnen zusammen und sind auf Wunsch beim Gespräch mit dem Kostenträger dabei.
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Wer zahlt: das Jugendamt oder der Bezirk?
Das entscheidet der Unterstützungsbedarf Ihres Kindes, nicht die Schulform. Steht eine seelische Behinderung im Vordergrund, etwa ADHS oder eine Autismus-Spektrum-Störung, ist das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII). Geht es um eine körperliche oder geistige Behinderung, der Bezirk als Träger der Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX). Sie müssen das nicht selbst entscheiden — wir sehen uns die Unterlagen an, bevor der Antrag herausgeht.
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Bekommt mein Kind immer dieselbe Begleitperson?
Wir setzen auf Kontinuität: möglichst dieselbe Person über das Schuljahr, weil Vertrauen bei Kindern die halbe Miete ist. Vor dem Start stellen wir Ihnen die Begleitung vor — passt es nicht, suchen wir weiter.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kostenfrei!
Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.
Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr Telefonisch für Sie erreichbar