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Freiwillige Helfer - Haushaltshilfe

Haushaltshilfe 
Unterstützung nach Krankheit oder bei Schwangerschaft

Haushaltshilfe - Ihr Anspruch

Einkaufen, Staubsaugen, Wäsche waschen oder die Kinder in die Kita bringen. Kann ein gesetzlich Kranken­versicherter seinen Haushalt wegen einer schweren Erkrankung vorüber­gehend nicht selbst führen und es gibt niemandem, der das für ihn über­nimmt, trägt die Krankenkasse in bestimmten Fällen die Kosten einer Haus­halts­hilfe.

Ihr Anliegen:

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Haushaltshilfe für Schwangere
und nach Geburt

Die Schwangerschaft ist für die meisten werdenden Eltern eine wahre Freude. Ein neues Leben wächst heran, doch mit fortschreitender Schwangerschaft können die körperlichen Einschränkungen zunehmen.

 

Oftmals können schwangere Frauen ihre täglichen Hausarbeiten auf Grund der Schwangerschaft daher nicht mehr vollumfassend selbstständig ausüben. Das ist jedoch keinerlei Problem!

 

Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf Unterstützung im Haushalt und Alltag in der Schwangerschaft und nach der Entbindung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen diese nicht mehr ausführen können.

Beispiele für die Haushaltshilfe nach und während der Schwangerschaft

Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe
 

Sie müssen ins Krankenhaus oder in eine Tagesklinik
 

Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig
 

Sie haben frühzeitige Wehen
 

Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt / deutet auf eine Frühgeburt hin

Was ist zu tun?

Alles was Sie brauchen, ist eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Sprechen Sie einfach Ihren behandelnden Arzt auf eine „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“ an. Die auf Grund Ihrer gesundheitlichen Probleme resultierenden Beeinträchtigungen müssen dabei klar ersichtlich sein. Achten Sie darauf, dass der Arzt in seiner Bescheinigung den Umfang und die Dauer der Hilfeleistung mit angibt.

Sie benötigen unsere Unterstützung?

Rufen Sie uns jetzt gerne an oder buchen Sie direkt online einen Ersttermin!

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Hände halten

Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder nach Operationen

Sie können Ihre täglichen Hausarbeiten aufgrund schwerer Krankheit oder nach einer Krankenhausbehandlung nicht mehr alleine bestreiten? Kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Wir sind für Sie da!

Beispiele für den Einsatz der Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder nach einer Operation:

Bandscheibenvorfall

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Knochenbrüche

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Hüftgelenks-OP

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Gallenblasenentfernung

Krebs

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Herzinfarkt

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Schlaganfall

Anspruchsdauer
ohne Kind

Gesetzlich haben Sie folgenden Anspruch: Lebt bei Ihnen kein Kind im Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen

Anspruchsdauer
mit Kind

Gesetzlich haben Sie folgenden Anspruch: Lebt bei Ihnen bereits ein Kind unter 13 Jahren im Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen.Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für bis zu 52 Wochen und erhöhen zudem die Altersgrenze der bereits im Haushalt lebenden Kinder von 12 auf 14 Lebensjahre. Wir beraten Sie gerne speziell zu Ihrem Fall. Sollte Ihr Kind behindert und auf Hilfe angewiesen sein, besteht ebenfalls ein Anspruch auf bis zu 26 Wochen.

Was ist zu tun?

Alles was Sie brauchen, ist eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Sprechen Sie einfach Ihren behandelnden Arzt auf eine „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“ an. Die auf Grund Ihrer gesundheitlichen Probleme resultierenden Beeinträchtigungen müssen dabei klar ersichtlich sein. Achten Sie darauf, dass der Arzt in seiner Bescheinigung den Umfang und die Dauer der Hilfeleistung mit angibt.

Sie benötigen unsere Unterstützung?

Rufen Sie uns jetzt gerne an oder buchen Sie direkt online einen Ersttermin!

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