Oft komplett kostenfrei
Pflege- oder Krankenkasse, Bezirk oder Kommune übernehmen in der Regel die Kosten.
Leistung
Schnelle Hilfe bei Komplikationen in der Schwangerschaft, bei Krankheit oder nach einer Operation.
Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden
KI-generiert Pflege- oder Krankenkasse, Bezirk oder Kommune übernehmen in der Regel die Kosten.
Anspruch prüfen, Antrag stellen und direkt mit dem Kostenträger abrechnen – das machen wir.
Eine feste, qualifizierte Bezugsperson an Ihrer Seite.
KI-generiert Bei Seniorcare betreut Sie ein ausgebildetes Team – freundlich, zuverlässig und mit Zeit für Sie. Keine wechselnden Gesichter, sondern eine feste Bezugsperson, die Sie und Ihren Alltag kennt.
Einkaufen, Kochen, Wäsche oder die Kinder in die Kita bringen: Können Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen und niemand kann einspringen, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Wir sagen Ihnen, wie Sie die Haushaltshilfe beantragen, welche Fristen gelten und übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Kasse.
Gut zu wissen: Ihr Arzt stellt die „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“ aus – wir helfen bei allen Formalitäten.
Kostenübernahme
Ihre Krankenkasse zahlt – so lange besteht der Anspruch:
Einige Krankenkassen zahlen sogar bis zu 52 Wochen. Wir prüfen Ihren Anspruch, helfen bei der Verordnung und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
So einfach geht's
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Wir prüfen Anspruch & Kostenübernahme.
Ihre Haushaltshilfe startet.
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Nach einer Entbindung haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Sie den Haushalt nicht selbst führen können und niemand im Haushalt das übernehmen kann. Bei Komplikationen in der Schwangerschaft gilt das schon vor der Geburt, dann greift § 24h SGB V. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, verlängert sich der Anspruch deutlich. Wichtig: Der Antrag sollte möglichst früh gestellt werden, am besten schon vor dem Entbindungstermin, damit die Hilfe bereitsteht, wenn Sie sie brauchen.
Auch nach einer Operation, einem Klinikaufenthalt oder einer Reha zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, solange Sie den Haushalt krankheitsbedingt nicht führen können. Grundlage ist eine ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ausstellt. Am einfachsten ist es, die Verordnung direkt bei der Entlassung aus dem Krankenhaus zu besorgen. Wir helfen Ihnen, sie richtig ausfüllen zu lassen, und reichen sie bei der Kasse ein.
Sie brauchen drei Dinge: die ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe, einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse und einen Anbieter, mit dem die Kasse abrechnet. Punkt drei sind wir. Sie schicken uns die Verordnung, wir klären die Kostenzusage mit Ihrer Kasse und stellen die Hilfskraft. Ist die Kostenzusage da, kann es in der Regel innerhalb weniger Tage losgehen.
Das ist die häufigste Verwechslung. Die Krankenkasse zahlt die Haushaltshilfe bei vorübergehender Hilfsbedürftigkeit nach § 38 SGB V, also bei Schwangerschaft, Krankheit oder nach einer OP. Die Pflegekasse zahlt bei dauerhaftem Pflegebedarf, dann läuft die Hilfe im Haushalt über den Entlastungsbetrag und heißt Alltagsbegleitung. Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg für Sie gilt: Rufen Sie an, wir ordnen das in fünf Minuten ein.
Verfügbar an allen 7 Standorten von Seniorcare.
Standorte ansehenOhne Kind im Haushalt in der Regel bis zu vier Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt, sind es bis zu 26 Wochen. Einige Krankenkassen zahlen im Rahmen ihrer Satzungsleistungen sogar bis zu 52 Wochen. Wir fragen den konkreten Umfang bei Ihrer Kasse ab, bevor die Hilfe startet.
Ja. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe aus und bescheinigt darauf, warum und wie lange Sie den Haushalt nicht führen können. Diese Verordnung ist die Grundlage für die Kostenzusage der Krankenkasse. Wir sagen Ihnen genau, was daraufstehen muss.
Bei bewilligter Kostenübernahme zahlen Sie nichts außer der gesetzlichen Zuzahlung, die je nach Kasse und Einkommen anfällt und in der Regel bei zehn Prozent der Kosten pro Tag liegt, mindestens fünf und höchstens zehn Euro täglich. Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Ja. Zur Haushaltshilfe gehört ausdrücklich auch die Betreuung von Kindern im Haushalt, das Bringen und Abholen von Kita und Schule sowie die Organisation des Familienalltags. Eine reine Kinderbetreuung ohne haushaltsbezogene Leistungen ist über § 38 SGB V allerdings nicht abgedeckt.
Sobald die Kostenzusage der Krankenkasse vorliegt, in der Regel innerhalb weniger Tage. Der zeitkritische Punkt ist meist nicht unsere Verfügbarkeit, sondern die Bearbeitung bei der Kasse. Deshalb kümmern wir uns direkt nach Ihrer Anfrage um die Formalitäten.
Eine telefonische Erstberatung dauert in der Regel 10–15 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.
Mo–Fr 8:30–16:00 Uhr Telefonisch für Sie erreichbar