Ratgeber

Haushaltshilfe nach der Geburt: Anspruch und Antrag

Nach einem Kaiserschnitt, bei Komplikationen oder wenn schon Geschwisterkinder da sind, wird der Haushalt schnell zur Überforderung. Die Krankenkasse zahlt in dieser Situation eine Haushaltshilfe. Der Anspruch ist weniger bekannt, als er sein müsste, und er wird oft zu spät beantragt.

Junge Mutter mit Neugeborenem auf dem Sofa, während im Hintergrund eine Haushaltshilfe die Küche aufräumt KI-generiert

5 Min. Lesezeit Rechtsstand 2026 · geprüft im Juli 2026

Wer Anspruch hat

Der Anspruch besteht, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Sie können den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterführen, im Haushalt lebt niemand, der das übernehmen kann, und die Weiterführung des Haushalts ist erforderlich, etwa weil ein Kind zu versorgen ist.

Der zweite Punkt ist der, an dem Anträge am häufigsten scheitern. Als möglicher Ersatz gilt jede erwachsene Person im Haushalt, also auch der Partner. Arbeitet er in Vollzeit oder hat er keinen Urlaub mehr, ist das ein Grund, warum er nicht einspringen kann. Das gehört so in den Antrag hinein, sonst lehnt die Kasse ab.

Der Anspruch gilt nicht nur nach der Geburt, sondern schon während der Schwangerschaft, wenn Komplikationen auftreten und Sie sich schonen müssen.

Wie lange die Krankenkasse zahlt

Die Dauer hängt davon ab, ob ein Kind im Haushalt lebt.

Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt, wird die Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen bewilligt. Ohne Kind im Haushalt sind es in der Regel bis zu vier Wochen. Manche Krankenkassen zahlen im Rahmen ihrer Satzungsleistungen darüber hinaus, teilweise bis zu 52 Wochen. Ein Blick in die Satzung Ihrer Kasse lohnt sich, die Unterschiede sind erheblich.

  • bis 26 Wochen Mit Kind unter 12 Jahren
  • bis 4 Wochen Ohne Kind im Haushalt
  • 5 bis 10 € Zuzahlung pro Tag

Was die Haushaltshilfe übernimmt

Die Haushaltshilfe führt den Haushalt weiter, so wie Sie es tun würden. Dazu gehört ausdrücklich auch die Betreuung der Kinder.

  • Einkaufen und Kochen
  • Wäsche waschen, Aufräumen und Reinigung
  • Betreuung der Geschwisterkinder zuhause
  • Kinder in Kita und Schule bringen und abholen
  • Organisation des Alltags

Haushaltshilfe beantragen: so geht es richtig

Beantragen Sie früh. Der beste Zeitpunkt ist vor der Geburt, spätestens beim ersten Anzeichen, dass es zuhause nicht allein geht. Zwischen Antrag und Kostenzusage vergehen oft ein bis zwei Wochen.

  1. Ärztliche Bescheinigung besorgen

    Ihre Frauenärztin, Ihr Arzt oder die Klinik bescheinigt, warum und wie lange Sie den Haushalt nicht führen können. Bei einem Kaiserschnitt oder Komplikationen lässt sich das direkt bei der Entlassung erledigen.

  2. Antrag bei der Krankenkasse stellen

    Reichen Sie die Bescheinigung mit dem Antragsformular Ihrer Kasse ein. Begründen Sie ausdrücklich, warum niemand im Haushalt einspringen kann.

  3. Anbieter benennen

    Die Kasse braucht einen Anbieter, mit dem sie abrechnet. Nennen Sie uns als Leistungserbringer, dann klären wir die Kostenzusage direkt mit Ihrer Kasse.

  4. Start der Haushaltshilfe

    Sobald die Zusage vorliegt, stellen wir die Hilfskraft. In der Regel geht es innerhalb weniger Tage los.

Was die Haushaltshilfe kostet

Bei bewilligter Kostenübernahme zahlen Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent der Kosten pro Tag, mindestens fünf und höchstens zehn Euro täglich. Versicherte unter 18 Jahren sind davon befreit.

Wer die Belastungsgrenze für Zuzahlungen bereits erreicht hat, kann sich für den Rest des Kalenderjahres befreien lassen. Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken bei einem Prozent.

Wenn die Krankenkasse ablehnt

Ablehnungen sind häufiger, als sie sein müssten, und in vielen Fällen liegt es an der Begründung im Antrag, nicht am fehlenden Anspruch. Der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund lautet, es lebe eine erwachsene Person im Haushalt, die den Haushalt führen könne.

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein formloses Schreiben genügt zunächst. Legen Sie darin konkret dar, warum die andere Person tatsächlich nicht einspringen kann: Vollzeittätigkeit mit nachweisbaren Arbeitszeiten, kein verfügbarer Resturlaub, Schichtdienst oder eigene gesundheitliche Einschränkungen. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers wirkt dabei oft Wunder.

Zweithäufigster Grund ist eine unzureichende ärztliche Bescheinigung. Steht dort nur eine Diagnose, aber nicht, welche konkreten Tätigkeiten Ihnen deshalb unmöglich sind, fehlt der Kasse die Grundlage. Lassen Sie die Bescheinigung in diesem Fall präzisieren und reichen Sie sie nach.

Wer zu Ihnen nach Hause kommt

Sie bekommen eine feste Hilfskraft, die Sie und Ihren Haushalt kennenlernt, keine wechselnden Personen. Gerade mit einem Neugeborenen im Haus ist das entscheidend: Niemand möchte in dieser Phase jede Woche jemand Neues in der Wohnung haben.

Unsere Kräfte sind sozialversicherungspflichtig angestellt, haftpflichtversichert und legen ein erweitertes Führungszeugnis vor, wenn sie Kinder betreuen. Vor dem ersten Einsatz besprechen wir mit Ihnen, was gebraucht wird und was ausdrücklich nicht: Manche Familien möchten Unterstützung nur im Haushalt, andere vor allem bei den Geschwisterkindern.

Die Einsatzzeiten richten sich nach Ihrem Alltag. In der Regel sind es zwei bis drei Stunden an mehreren Tagen pro Woche, verteilt so, dass sie zu Schlaf- und Stillrhythmus passen.

Häufige Fragen

  • Wie lange zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach der Geburt?

    Lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, in der Regel bis zu 26 Wochen. Ohne Kind im Haushalt bis zu vier Wochen. Einige Kassen zahlen im Rahmen ihrer Satzung sogar bis zu 52 Wochen.

  • Bekomme ich eine Haushaltshilfe, wenn mein Partner zuhause ist?

    Das hängt davon ab, ob er den Haushalt tatsächlich übernehmen kann. Vollzeitberufstätigkeit ohne verfügbaren Urlaub ist ein anerkannter Grund. Begründen Sie das im Antrag ausdrücklich, sonst lehnt die Kasse mit Verweis auf die im Haushalt lebende Person ab.

  • Was kostet mich die Haushaltshilfe?

    Nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten pro Tag, mindestens fünf und höchstens zehn Euro täglich. Bei Erreichen der Belastungsgrenze können Sie sich befreien lassen.

  • Kann ich die Haushaltshilfe schon vor der Geburt bekommen?

    Ja, bei Schwangerschaftskomplikationen. Grundlage ist dann § 24h SGB V. Wenn Ihnen Schonung oder Bettruhe verordnet wurde und Sie den Haushalt deshalb nicht führen können, besteht der Anspruch bereits vor der Entbindung.

  • Betreut die Haushaltshilfe auch meine älteren Kinder?

    Ja. Die Betreuung der Geschwisterkinder zuhause sowie das Bringen und Abholen von Kita und Schule gehören zum Leistungsumfang.

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