Wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zahlt
Drei Dinge müssen zusammenkommen: Sie können den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterführen, dieser Grund ist ärztlich bescheinigt, und niemand, der mit Ihnen im Haushalt lebt, kann die Aufgaben übernehmen.
Der letzte Punkt entscheidet die meisten Anträge. Als möglicher Ersatz gilt jede erwachsene Person im Haushalt — auch der Partner, auch die erwachsene Tochter. Dass jemand berufstätig ist, genügt der Kasse als Begründung nicht automatisch; sie will wissen, warum diese Person tatsächlich nicht einspringen kann. Vollzeitstelle mit festen Arbeitszeiten, kein Resturlaub, Schichtdienst, eigene gesundheitliche Einschränkungen: Das gehört konkret in den Antrag, am besten mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers.
Was oft übersehen wird: Die Haushaltshilfe ist eine Sachleistung. Sie müssen niemanden privat beauftragen und in Vorleistung gehen. Wir stellen die Hilfskraft und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
Zwei Wege, und sie unterscheiden sich deutlich
Im Gesetz stehen zwei getrennte Ansprüche, die im Alltag beide „Haushaltshilfe“ heißen. Welcher gilt, hängt allein am Anlass — und der Unterschied ist für Sie spürbar.
Nach einer Operation, einem Klinik- oder Reha-Aufenthalt oder bei schwerer Krankheit gilt § 38 SGB V. Dieser Weg kennt feste Wochengrenzen, eine gesetzliche Zuzahlung und einen Vorbehalt für Menschen mit Pflegegrad.
Rund um Schwangerschaft und Entbindung gilt dagegen § 24h SGB V. Dieser Anspruch greift nicht erst bei Komplikationen, sondern immer dann, wenn Sie den Haushalt deshalb nicht führen können. Er kennt keine gesetzliche Höchstdauer, und eine Zuzahlung fällt nicht an. Wie das nach der Geburt praktisch abläuft, steht ausführlich im eigenen Artikel dazu.
- § 38 SGB V Nach Operation oder Krankheit
- § 24h SGB V Schwangerschaft und Entbindung
Wie lange die Kasse zahlt
Im Krankheitsfall staffelt das Gesetz die Dauer danach, ob ein Kind im Haushalt lebt. Können Sie den Haushalt wegen schwerer Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung nicht führen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation, sind es längstens vier Wochen.
Lebt ein Kind im Haushalt, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch auf längstens 26 Wochen. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn der Haushaltshilfe.
Darüber hinaus dürfen die Kassen über ihre Satzung großzügiger sein und Umfang und Dauer selbst bestimmen. Viele tun das auch. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, deshalb nennen wir keine feste Wochenzahl — wir fragen für Sie ab, was in der Satzung Ihrer Kasse steht, bevor der Antrag herausgeht.
Rund um Schwangerschaft und Entbindung gelten diese Wochengrenzen nicht. Dort zählt allein, was ärztlich bescheinigt ist: Grund und Dauer.
- bis zu 4 Wochen Bei schwerer Krankheit
- bis zu 26 Wochen Mit Kind unter 12 Jahren
- ärztlich bescheinigte Dauer Schwangerschaft und Entbindung
Wenn ein Pflegegrad vorliegt
Ein Punkt, den viele erst im Ablehnungsbescheid lesen: Die Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit steht nur offen, solange kein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt. Wer einen dieser Pflegegrade hat, bekommt Unterstützung im Haushalt nicht über die Krankenkasse, sondern über die Pflegekasse — bei uns läuft das über die Alltagsbegleitung.
Eine Ausnahme steht direkt daneben im Gesetz: Geht es um die Versorgung eines Kindes im Haushalt, schließt ein Pflegegrad die Haushaltshilfe nicht aus. Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg für Sie gilt, rufen Sie an — das ist in fünf Minuten geklärt und erspart Ihnen einen Antrag bei der falschen Stelle.
Was Sie selbst zahlen
Im Krankheitsfall bleibt die gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent der Kosten je Kalendertag, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, zahlt nichts.
Wer im Kalenderjahr die Belastungsgrenze erreicht, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Sie liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken bei einem Prozent. Sammeln Sie deshalb alle Zuzahlungsbelege eines Jahres — die aus Apotheke, Krankenhaus und Heilmitteln zählen mit.
Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt die Zuzahlung vollständig: Die Kasse trägt die anerkannten Kosten zu hundert Prozent.
So beantragen Sie die Haushaltshilfe
Sie brauchen drei Dinge: die ärztliche Bescheinigung, den Antrag bei Ihrer Krankenkasse und einen Anbieter, mit dem die Kasse abrechnet. Beantragen Sie früh — zwischen Antrag und Kostenzusage vergehen häufig ein bis zwei Wochen, und bei planbaren Eingriffen lässt sich das lange vorher erledigen.
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Ärztliche Bescheinigung besorgen
Ärztin, Arzt oder Klinik bescheinigen, warum und wie lange Sie den Haushalt nicht führen können. Wichtig ist, dass dort nicht nur die Diagnose steht, sondern welche Tätigkeiten Ihnen konkret unmöglich sind. Bei einem geplanten Eingriff lässt sich das schon im Vorgespräch klären.
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Antrag bei der Krankenkasse stellen
Legen Sie die Bescheinigung dem Formular Ihrer Kasse bei. Worauf es ankommt, ist die Begründung, warum niemand im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann — je konkreter, desto tragfähiger.
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Anbieter benennen
Ohne benannten Leistungserbringer kann die Kasse nicht abrechnen. Tragen Sie uns ein, dann übernehmen wir von dort an den Schriftwechsel bis zur Kostenzusage.
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Start der Haushaltshilfe
Mit der Zusage stellen wir Ihnen die Hilfskraft. Bis zum ersten Einsatz vergehen meist nur wenige Tage.
Wenn die Kasse ablehnt
Gegen einen Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; ein formloses Schreiben genügt zunächst, die Begründung lässt sich nachreichen. Der häufigste Ablehnungsgrund lautet, es lebe eine erwachsene Person im Haushalt, die den Haushalt führen könne. Dagegen hilft nur, konkret zu werden: Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Schichtplan, eigene Erkrankung — belegt, nicht behauptet.
Der zweithäufigste Grund ist eine zu dünne ärztliche Bescheinigung. Steht dort nur eine Diagnose, aber nicht, was Ihnen deshalb unmöglich ist, fehlt der Kasse die Grundlage für die Bewilligung. Lassen Sie die Bescheinigung präzisieren und reichen Sie sie nach. Wir sehen uns Bescheid und Bescheinigung mit Ihnen an, bevor Sie widersprechen.